02.11.2005

Schweizer TV-Sender

An Quoten-Vorgaben der EU gebunden

Bundesrat vollzieht MEDIA-Abkommen.

Überregionale Fernsehsender in der Schweiz müssen künftig bezüglich Produktion und Inhalt europäische Quoten berücksichtigen. Der Bundesrat hat die Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) an das MEDIA-Abkommen mit der EU angepasst.

Gemäss den neuen Bestimmungen müssen die sprachregionalen, nationalen und internationalen TV-Stationen den Hauptanteil ihrer Sendezeit europäischen Werken vorbehalten und mindestens 10 Prozent des Programms von senderunabhängigen Produzenten beziehen. Es handelt sich dabei aber nicht um absolute Vorgaben.

Vielmehr verlangen das europäische wie das schweizerische Recht, dass die Quoten "im Rahmen des praktisch Durchführbaren und mit angemessenen Mitteln" erreicht werden. Die Schweiz wird im Übrigen alle zwei Jahre einen Bericht über die Einhaltung der Quoten vorlegen.

Das MEDIA-Abkommen ist Teil des zweiten bilateralen Verhandlungspakets mit der EU. Es verpflichtet die Schweiz dazu, beim Fernsehen europäisches Recht zu garantieren. Dank dem Übereinkommen des Europarates über das grenzüberschreitende Fernsehen war dies schon bisher weitgehend der Fall.


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