Quizshows auf Privatsendern sind ein lukratives Geschäft. Produktionsfirmen, Telekomgesellschaften und TV-Sender verdienen damit viel Geld. Zuschauer, die in der Hoffnung auf den angepriesenen Gewinn teure 0900-Nummer wählen, gehen fast immer leer aus. Das Bundesgericht hat nun am 18. Februar 2010 entschieden, dass solche Quizsendungen gegen das Lotteriegesetz verstossen, wie "Kassensturz" aufzeigt.
Zwar bieten die TV-Gewinnspiele die Möglichkeit, über Internet oder WAP kostenlos am Quiz teilzunehmen. Das Bundesgericht hält aber fest, dass aus der Sicht eines Durchschnittszuschauers die Gewinnchancen bei der Wahl einer kostenpflichtigen Mehrwertdienstnummer grösser seien. Dies würde durch Aufrufe wie "offene Leitungen" oder "Countdown" gefördert. Die TV-Gewinnspiele sind folglich gemäss Bundesgericht als lotterieähnliche Unternehmungen zu qualifizieren. 200000 Franken an einbezogenen Gewinnen bleiben blockiert.
Manuel Richard von der interkantonalen Lotterie- und Wettkommission sagt zum Urteil: "Neu ist, dass es für den Teilnehmer jederzeit unmissverständlich klar sein muss, dass er die gleichen Gewinnchancen hat, wenn er gratis teilnimmt, als wenn er kostenpflichtig teilnimmt." Für die Privatsender 3+, StarTV und Viva, welche die die Sendung "Swissquiz" ausstrahlen, hat dies Konsequenzen. Für die Privatsender ist die Sendung eine wichtige Einnahmequelle. Sie weisen darauf hin, dass die Firma Primavera TV in München für die Produktion und inhaltliche Gestaltung von "Swissquiz" verantwortlich sei. 3+ hat die Ausstrahlung von "Swissquiz" nach Bekanntwerden des Urteils unterbrochen.
Primavera schreibt "Kassensturz": "Primavera hat 'Swissquiz' sofort nach Bekanntwerden des Bundesgerichtsurteils an dessen Vorgaben angepasst. Zusätzlich hat Primavera mit 3+ abgestimmt, dass das Format wieder auf Sendung gehen wird und zwar unter Einblendung einer Telefonnummer zum Normaltarif."
Ermittlungsauftrag an Kantonspolizei
Ob die gemachten Anpassungen rechtlich ausreichen, bleibt offen. Die Privatsender 3+, StarTV und Viva haben ihren Sitz im Zürcher Bezirk Dietikon. Der Bezirksstatthalter von Dietikon, Adrian Leimgrübler , will wegen des Bundesgerichtsurteils nun aktiv werden, wie er gegenüber "Kassensturz" sagt: "Ich werde abklären, ob diese Spielshows, wie sie heute konzipiert sind, den Anforderungen des Bundesgerichts entsprechen. Wenn das nicht der Fall ist, werde ich der Kantonspolizei einen Ermittlungsauftrag erteilen." (Quelle: tagesschau.sf.tv)

