21.06.2005

Presserat

Auch Mörder haben Anspruch auf Wahrung der Würde

Stellungnahme zu einem Artikel im NZZ Folio.

Auch Mörder und Kriegsverbrecher haben Anspruch auf die Wahrung der Menschenwürde. Zu diesem Schluss kommt der Schweizer Presserat in einer Stellungnahme zu einem Artikel im NZZ Folio vom Januar dieses Jahres.

Die Januar-Ausgabe der Zeitschrift war dem Thema "Bomben" gewidmet. Darin wurde ein Foto gezeigt, auf dem der abgerissene, identifizierbare, auf einer Strasse liegende Kopf einer 20-jährigen palästinensischen Selbstmordattentäterin zu sehen ist.

Damit sollte, wie es in der Zeitschrift heisst, gezeigt werden, "was es heisst, wenn eine 20-jährige Frau sich ein paar Kilogramm Sprengstoff umschnallt und sich als Menschenbombe in die Luft sprengt".

Ein Leser gelangte daraufhin mit einer Beschwerde an den Presserat. Er brachte vor, mit der Publikation des Fotos habe NZZ Folio die Menschenwürde verletzt, wie der Presserat am Dienstag mitteilte.

Der Redaktionsleiter bestritt dies in seiner Stellungnahme. Das Bild zeige nicht das Leid der von einem terroristischen Akt Betroffenen, sondern die Täterin. Selbstmordattentäter würden von ihren Angehörigen als Märtyrer gefeiert und nicht als Opfer betrauert.

Der Artikel zum Foto spreche von der Beliebigkeit des Aktes, beim dem die Explosion des eigenen Körpers das Ziel sei. Diese Sinnlosigkeit habe für die Redaktion ihre stärkste Entsprechung in diesem Foto gefunden. Das Bild stehe zudem im Kontext eines Heftes, das keine erbauliche Lektüre erwarten lasse.

Der Presserat gibt indes in seiner Stellungnahme dem Beschwerdeführer vollumfänglich recht. Unter bestimmten Umständen sei es zwar zulässig, schockierende und Abscheu erregende Bilder zu publizieren. Das Bild der Selbstmordattentäterin im NZZ Folio sei jedoch als reine Illustration und ohne engeren Zusammenhang mit dem Text verwendet worden.

Das Bild verletze die Menschenwürde der toten Täterin, die Gefühle sowohl ihrer Angehörigen wie der Opfer und schliesslich auch eines Teils der Leserschaft, schreibt der Presserat weiter. Es sei zudem in problematischer Weise individualisierend und identifizierend.


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