Der im Nachrichtenmagazin "10vor10" von SF DRS ausgestrahlte Beitrag "IV-Rente" hat das Sachgerechtigkeitsgebot und den Schutz der Privatsphäre einer Person verletzt. Die UBI hat deshalb zwei dagegen gerichtete Beschwerden einstimmig gutgeheissen. Der Beitrag thematisiert die Rolle der Anwälte in IV-Verfahren.
Am 16. Februar 2004 strahlte SF DRS in der Sendung "10vor10" den sechseinhalbminütigen Beitrag "IV-Rente" aus. In der Anmoderation führt die Moderatorin aus, dass sich die Zahl der IV-Bezügerinnen und Bezüger in den letzten zwölf Jahren verdoppelt habe. Insbesondere psychische Leiden hätten zugenommen. Für Hunderte von Anwälten seien IV-Verfahren ein gutes Geschäft. Im anschliessenden Filmbericht versucht "10vor10" diese Aussage zu belegen. Im ersten allgemeinen Teil wird vorab auf die angeblich hohe Zahl von IV-Einsprachen und auf das Sozialversicherungsrecht spezialisierter Anwälte hingewiesen. Im zweiten Teil des Filmbeitrags folgt ein konkretes Beispiel, welches veranschaulichen sollte, dass Anwälte ein finanzielles Interesse an der Zusprechung von IV-Renten haben. Gegen den Beitrag wurden zwei Beschwerden erhoben.

