Am 30. November 2008 berichtete der "SonntagsBlick" unter dem Titel "Blochers Neffe erschiesst sich mit dem Sturmgewehr" über ein "Familiendrama im Zürcher Oberland". Der Lead lautete: "Der Tod von Pascal (25) löst Bestürzung und Trauer aus. Auch bei Christoph Blocher. Dennoch, findet der alt Bundesrat, sollen Soldaten ihre Waffen zu Hause behalten dürfen." Die Zeitung hat damit den Selbstmord, den Vornamen des Opfers und das verwandtschaftliche Verhältnis zum ehemaligen Bundesrat Christoph Blocher publik gemacht.
Wie der Presserat am Dienstag in einer Stellungnahme mitteilt, habe der Artikel die Ziffer 7 der "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" (Suizid) nicht verletzt. Wer das Opfer aufgrund der Zugehörigkeit zu Familie, sozialem oder beruflichem Umfeld nicht bereits kannte, konnte den Verstorbenen aufgrund der im beanstandeten Bericht enthaltenen Angaben nicht identifizieren, schreibt der Presserat. Die Beschwerde des Vaters des Verstorbenen wurde deshalb abgewiesen.

