Dass der "Blick" 2008 einen pädophilen Kirchenverwaltungsrat aus Murg SG mit Bild gezeigt und beim Namen genannt hat, stellt keinen Verstoss gegen den journalistischen Kodex dar. Der Schweizer Presserat wies seine Beschwerde ab. Der bekennende pädophile ehemalige Kirchenverwaltungsrat von Murg SG hatte im September 2008 eine Beschwerde gegen den "Blick" eingereicht.
Die identifizierende Berichterstattung sei nicht gerechtfertigt gewesen. Er sei pädophil, habe sich aber in der Vergangenheit nie mit Namen und Adresse als Pädophiler geoutet, auch auf seiner Internetseite nicht. Als Kirchenverwaltungsrat sei er auch keine Person des öffentlichen Lebens, argumentierte der Beschwerdeführer.
Am 7. August 2008 veröffentlichte der "Blick" eine Artikel mit dem Titel "Bekennender Pädophiler hat jetzt ein Kirchenamt". Im Bericht waren der richtige Vorname und der Initial des richtigen Nachnamens abgedruckt. Illustriert war der Bericht mit einem Bild des Mannes; die Augen waren mit einem schwarzen Balken abgedeckt. Zwei Tage später doppelte die Zeitung nach und zeigte den Mann mit unverhülltem Gesicht und nannte seinen vollen Namen.
Weil der Pädophile sich tags zuvor ohne jegliche Anonymisierung in der Sendung "Schweiz aktuell" von SF zur Kontroverse um seine Person und zu seiner Ausübung eines Kirchenamt geäussert hatte, habe der "Blick" nicht gegen den journalistischen Kodex verstossen mit der Namensnennung und dem Zeigen des Bilds, so der Presserat. (sda)

