Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen den Beobachter abgewiesen. Dem Beschwerdeführer war sauer aufgestossen, dass in einem Artikel behauptet wurde, es gebe in der Schweiz keine rechtliche Handhabe gesundheitsgefährdende Produkte gegen den Willen des Herstellers vom Markt zu nehmen. Mit ein paar Mausclicks auf der Homepage des Bundesamtes für Gesundheit würde man zum Schluss kommen, dass dem nicht so sei.
Chefredaktor Balz Hosang bezog Stellung und meinte, der Beschwerdeführer erhebe "seine eigenen Ausführungen zur objektiven Wahrheit", obwohl er wisse, dass "Bundesstellen und namhafte Experten anderer Meinung sind".
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