03.02.2004

Presserat

Beschwerde gegen Blick teils gutgeheissen

Unzulässige Zuspitzung bei Schlagzeile zu Berner Polizeiskandal.

Vorwürfe des Amtsmissbrauchs sind gerade bei einer Institution wie der Polizei mit ihren besonderen Machtbefugnissen von vorrangigem öffentlichem Interesse. Solche Vorwürfe dürfen von den Medien selbst dann veröffentlicht werden, wenn sie ursprünglich von einer anonymen Quelle stammen. Dies allerdings nur dann, sofern sie nicht von vornherein haltlos erscheinen und vor einer Publikation genügend überprüft werden. Auf Vorwürfen anonymer Dritter beruhende Thesen dürfen von den Medien jedoch nicht zu Tatsachen zugespitzt werden. Zu diesen Schlüssen ist der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme gelangt.

Anfangs Mai 2003 berichtete der Blick in mehreren Artikel und mit drastischen Schlagzeilen ("Polizei-Skandal", "Polizei-Ganoven" usw.) über eine Reihe von "unglaublichen Vorfällen" von strafrechtlich relevantem Verhalten bei der Berner Kantonspolizei. Die Vorwürfe wurden gemäss Blick von einer anonymen Gruppe Berner Kantonspolizisten publik gemacht, nachdem sie von den verantwortlichen Behörden der Öffentlichkeit verheimlicht worden seien. Der Polizeiverband Bern-Kanton gelangte daraufhin mit einer ganzen Reihe von Beanstandungen an den Presserat. Der Blick wies die Beschwerde als unbegründet zurück.


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