Medien müssen die Anonymität einer von ihnen kritisch beleuchteten Person wahren, wenn das öffentliche Interesse nicht das Gegenteil verlangt. Dies gilt ganz besonders für Kinder. Medien dürfen sich nicht mit dem Hinweis um ihre Verantwortung drücken, dass der Grundsatz der Anonymität zuvor ansatzweise bereits von anderen Medien durchbrochen worden sei. Dies hält der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme fest.
Im Oktober 2002 nahm L'Illustré unter dem Titel "Pädophilenfall -- ein Richter auf der Anklagebank" in einem Artikel die Kritik der Eltern eines angeblichen Opfers eines sexuellen Missbrauchs an den Walliser Untersuchungsbehörden auf. Der Bericht nannte die Namen der beiden Eltern und den Umstand, dass der angebliche Täter ein Gartenbesitzer und Nachbar der Familie sei. Seine Kinder hätten regelmässig das Spital aufgesucht. Aus der Häufigkeit dieser Besuche könne geschlossen werden, dass diese möglicherweise ebenfalls Opfer eines sexuellen Missbrauchs seien. Der Betroffene gelangte daraufhin an den Presserat und rügte eine Verletzung seiner Privatsphäre sowie weiterer berufsethischer Normen. L'Illustré wies die Beschwerde als unbegründet zurück.

