Journalisten dürfen sich nicht einfach auf vage Quellen berufen, wenn sie abwertende Aussagen über eine ausländische Minderheit machen. Zulässig sind Werturteile nur, wenn sie ausreichend belegt sind, befindet der Presserat. Ein Artikel vom vergangenen Januar im Tages-Anzeiger hatte für rote Köpfe gesorgt -- beim Presserat gingen zwei Beschwerden ein. Die Zeitung hatte berichtet, Tamilen in der Schweiz würden zu Spenden für Tsunami-Opfer in Sri Lanka gezwungen.
Dagegen protestierte die Schweizer Niederlassung der Hilfsorganisation "Tamils Rehabilitation Organization". Sie sei nicht, wie im Artikel behauptet, von den Rebellen der Tamil Tigers (LTTE) gegründet und kontrolliert.
Keine mangelnde Sorgfalt
Diese Beschwerde wies der Presserat nun ab: Die Journalistin habe sich in ihrem Artikel auf zahlreiche seriöse Urkunden und Medienberichte gestützt. Zudem habe sie auch die Sicht der Gegenseite einbezogen und klar gemacht, dass die Organisation jeglichen Einfluss der LTTE dementiere. Mangelnde Sorgfalt bei der Wahrheitssuche sei der Autorin nicht vorzuwerfen, befand der Presserat.
Zu vage Quellen
Bei der zweiten Beschwerde ging es um eine Aussage im gleichen Artikel, wonach "mehr als die Hälfte" der Tamilen in der Schweiz ein "Alkoholproblem" hätten. Die Beschwerde gegen diese Behauptung hiess der Presserat teilweise gut.
Die Autorin stütze sich hier lediglich auf einen anonymen Informanten und weitere vage Quellen, nur bezeichnet als "andere Tamilen". Es handle sich hier aber um ein für eine ausländische Minderheit in der Schweiz "sensibles Thema".

