21.10.2003

Presserat

Beschwerde gegen Thuner Tagblatt zurückgewiesen

"Chaotenpack" und "Drogengesindel" in Kolumne zulässig.

Der Presserat hat zwei Beschwerden zurückgewiesen, die sich auf die Benutzung der Ausdrücke "herumlungerndes Drogengesindel" und "kriminelles Chaotenpack" in einer Kolumne im Thuner Tagblatt bezogen. Die benannten Gruppierungen würden diskriminiert, drogenkranke Menschen beschimpft.


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