02.09.2003

Presserat

Beschwerde gegen Tribune de Genève abgewiesen

Bekanntmachung der strafrechtlichen Verurteilung eines Politikers zulässig.

Ende März 2003 berichtete die Tribune de Genève, ein Stadtrat, der gerade für eine neue Amtsperiode kanidiere, habe gegenüber seiner Partei eine strafrechtliche Verurteilung verheimlicht. Der Betroffene wandte sich daraufhin an den Presserat und rügte eine Verletzung seiner Privatsphäre. Die Erwähnung der Strafurteils sei ebensowenig gerechtfertigt gewesen wie die Nennung seines Namens. Die Tribune de Genève wies die Beschwerde als unbegründet zurück.


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