Die Weltwoche veröffentlichte einen Artikel mit dem Titel "Warten auf die Ohrfeige", der sich mit der Ausgangslage von Bundesrätin Ruth Metzler vor der Wiederwahl beschäftigte. Der Artikel war mit einem Porträtfoto der Bundesrätin illustriert. Mit Schreiben vom 1. Januar 2003 gelangte X. an den Presserat und machte geltend, der Abdruck einer "entstellenden" Fotografie der Justizministerin komme einem Missbrauch der Pressefreiheit gleich. Zudem sei mit der Veröffentlichung einer "derart brutal und unprofesssionell ausgeleuchteten, ins Nasenloch hinaufgezielten Grossaufnahme" auch das Fairnessprinzip verletzt.
Zwar sei dem Beschwerdeführer zuzugestehen, dass Bundesrätin Metzler im beanstandeten Porträt nicht in vorteilhaftester Weise gezeigt wird, weil insbesondere das linke Auge zugekniffen ist und der Blickwinkel von unten herauf die gewohnten Proportionen verändert, so der Presserat. Dessenungeachtet könne jedoch keine Rede davon sein, dass sie allein schon dadurch in ihrem Menschsein herabgewürdigt oder verunglimpft worden wäre. Ebensowenig sei die Fairnesspflicht verletzt.

