21.06.2005

Presserat

Besondere Vorsicht bei anonymen Quellen

Stellungnahme zu einem Artikel im Facts.

Bei der Veröffentlichung von Vorwürfen aus anonymen Quellen ist laut dem Schweizer Presserat besondere Vorsicht geboten. In diesem Fall muss stets eine Stellungnahme des Betroffenen eingeholt werden.

Dies gelte selbst dann, wenn die Vorwürfe nicht allzu schwer wiegen würden und die Veröffentlichung im Rahmen eines satirischen Beitrags geschehe, schreibt der Presserat am Dienstag in einer Stellungnahme zu einem Artikel in Facts vom 16. Dezember 2004.

Das Nachrichtenmagazin hatte damals in seiner Rubrik "Aperçu" einen kurzen Text zum angeblich gespannten Klima in der SP- Bundeshausfraktion veröffentlicht. Dabei berief sich Facts auf anonyme Informanten und titelte mit "Terror-Alarm bei den Sozialdemokraten".

Laut der Meldung warfen "mehrere Parlamentarier, darunter prominente Namen" den drei SP-Nationalräten Andrea Hämmerle (GR), Werner Marti (GL) und Jacqueline Fehr (ZH) "zunehmenden Gesinnungsterror" vor. In der SP-Fraktion kursiere bereits das Wort vom "Taliban-Grüppchen".

Hämmerle, Marti und Fehr gelangten darauf in einer Beschwerde an den Presserat. Diese wurde teilweise gutgeheissen. Nachdem die fraktionsinternen Kritiker für den Leser anonym blieben, wäre Facts laut Presserat fairerweise gehalten gewesen, sich nicht auf eine satirisch überspitzte Wiedergabe der Vorwürfe zu beschränken.


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen