18.11.2009

Bundesgericht

Britischer Fotograf will Schadenersatz vom Kanton Genf

Polizeigranate verletzte den Fotoreporter 2003 am G8 Gipfel schwer:

Am kommenden Feitag wird am Bundesgericht in Lausanne der Fall von Guy Smallman verhandelt. Am Rande des G8 Gipfels 2003 wirft die Genfer Polizei Schockgranaten auf Demonstranten. Eine davon explodiert neben dem Fotoreporter, und verletzt ihn schwer am linken Bein. Richtete sich der Einsatz gegen friedliche Demonstranten, oder war er verhältnismässig? Wurde absichtlich auf den Journalisten gezielt oder handelte es sich nur um einen beklagenswerten Unfall? Ist der Kanton Genf für die Folgen solcher Einsätze verantwortlich und schadenersatzpflichtig?

Während die erste Instanz die Verantwortung des Staates bejaht hatte, wurde sie nach einem Rekurs vor dem Obergericht wieder abgelehnt. Der Brite, ein freier Fotoreporter und Mitglied des impressum Partnerverbandes National Union of Journalists, verlangt nun vor Bundesgericht Schadenersatz vom Kanton Genf.


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