28.12.2016

Öffentlichkeitsprinzip

Bund tut sich schwer mit Transparenz

Auch zehn Jahre nach der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips harzt es beim Bund. Gemäss einer Auswertung des Vereins Öffentlichkeitsgesetz.ch werden nach wie vor amtliche Informationen verweigert.

Im laufenden Jahr fällten der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes und die Bundesgerichte 45 Entscheide, die das Öffentlichkeitsprinzip betrafen. Die meisten Klagen stammten von Medienschaffenden, die keinen oder ungenügenden Zugang zu amtlichen Dokumenten erhielten.

In 28 Fällen kamen Richter und Schlichtungsbehörden zum Schluss, dass die Verwaltung Informationen zu Unrecht zurückhielt. Nur in 17 Streitfällen wurde der Verwaltung Recht gegeben und ihr Umgang mit dem Öffentlichkeitsprinzip als korrekt eingestuft.

Haushaltgeräte, Atomkraftwerke

Der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch machte in einer Mitteilung vom Mittwoch mehrere Beispiele publik, bei denen der Bund zu wenig transparent war. So habe das Bundesamt für Energie etwa eine Liste mit mangelhaften Haushaltsgeräten nicht herausgeben wollen.

In einem anderen Fall verweigerte das gleiche Amt Informationen über die Wertschriftenbewertung des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds für Atomkraftwerke. In beiden Fällen kritisierte der Öffentlichkeitsbeauftragte das Amt wegen Intransparenz.

Das Bundesamt für Rüstung armasuisse wurde ebenfalls gerügt. Es hatte Dokumente schwarz eingefärbt, ohne dafür eine Begründung zu liefern. (sda)


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Andreas Häuptli, Verband Schweizer Medien
28.12.2016 20:09 Uhr
Ein grosses Problem sind die hohen Gebühren. Dazu hat Nationalrätin Edith Graf-Litscher verdankenswerterweise eine Parlamentarische Initiative lanciert, die im Januar hoffentlich auch von der zweiten vorberatenden Kommission positiv beurteilt wir: ‪https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20160432‬
Kommentarfunktion wurde geschlossen
Neue Podcast-Folge: Jetzt reinhören