Die Zürcher Journalistin Michèle Binswanger darf ein geplantes Buch über die kolportierten Handlungen von Jolanda Spiess-Hegglin an der Zuger Landammannfeier von 2014 vorderhand nicht publizieren. Dies hat das Bundesgericht verfügt.
Zeitungen von CH Media haben am Donnerstag online über den Entscheid des Bundesgerichts berichtet. Die höchstrichterliche Verfügung vom 21. Oktober liegt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA und auch persoenlich.com vor.
Das Zuger Obergericht hatte im September 2021 ein vom Kantonsgericht angeordnetes Publikationsverbot aufgehoben (persoenlich.com berichtete). Dieses war von der früheren Zuger Kantonsrätin Spiess-Hegglin angestrebt worden, weil sie befürchtete, Binswanger werde mit dem Buch ihre Persönlichkeit verletzen.
Spiess-Hegglin zog den Entscheid des Zuger Obergerichts an das Bundesgericht weiter. In der Sache hat dieses noch nicht entschieden. Das Bundesgericht verfügte aber, dass die vom Kantonsgericht angeordneten Massnahmen zugunsten von Spiess-Hegglin so lange bestehen bleiben, bis das Verfahren abgeschlossen ist.
Vorgreifen verhindern
Das Bundesgericht will damit verhindern, dass seinem eigenen Urteil vorgegriffen werden kann. Erscheine das Buch vor dem Urteil, könnte dieses gegenstandslos werden, erklärte das Gericht in seiner Verfügung.
Wie die CH-Media-Zeitungen ausserdem schreiben, könnte im weiteren Verlauf «auch eine Rolle spielen, wie sich Binswanger und ihr Chef, Tamedia-Chefredaktor Arthur Rutishauser, im bisherigen Verfahren verhalten haben». In der eingereichten Beschwerde, die persoenlich.com ebenfalls vorliegt, wird der Vorwurf erhoben, dass die beiden unwahre Angaben gemacht haben könnten.
Was an der Feier vor bald sieben Jahren genau passiert ist, ist ungeklärt. Strafrechtlich sind die Vorkommnisse, bei denen es um ein mögliches Sexualdelikt ging, abgeschlossen. Der Fall wuchs zur Medienaffäre aus, in deren Zentrum Spiess-Hegglin stand.
Binswanger arbeitet an einem Buchprojekt über die Landammannfeier. (sda/cbe)
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