06.09.2021

Fall Spiess-Hegglin

Tamedia gewinnt vor dem Zuger Obergericht

Michèle Binswanger darf ein Buch über die Vorkommnisse an der Zuger Landammannfeier von 2014 schreiben. Die erstinstanzlich angeordneten Verbote wurden aufgehoben. Jolanda Spiess-Hegglin will das Urteil weiterziehen, sofern sie die Finanzierung bewerkstelligen kann.
Fall Spiess-Hegglin: Tamedia gewinnt vor dem Zuger Obergericht
Jolanda Spiess-Hegglin will das Obergerichtsurteil beim Bundesgericht anfechten – «wenn ich eine Finanzierung bewerkstelligen kann». (Bild: Keystone/Urs Flüeler)

Die Zürcher Journalistin Michèle Binswanger darf nun doch ein Buch über die kolportierten Handlungen von Jolanda Spiess-Hegglin an der Zuger Landammannfeier von 2014 veröffentlichen: Das Zuger Obergericht hat die erstinstanzlich angeordneten Verbote aufgehoben.

Die Gutheissung der Berufung hat zur Folge, dass Jolanda Spiess-Hegglin für das erst- und das zweitinstanzliche Verfahren insgesamt 20'000 Franken Gerichtskosten und rund 28'000 Franken an Michèle Binswangers Anwaltskosten bezahlen muss, wie das Zuger Obergericht am Montag mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Jolanda Spiess-Hegglin bestätigte auf Anfrage von persoenlich.com und der Nachrichtenagentur Keystone-SDA den geplanten Weiterzug des Urteils ans Bundesgericht. Dieser Schritt sei jedoch sehr teuer, sie müsse zuerst schauen, ob und wie sie ihn finanzieren könne.

Arthur Rutishauser, Chefredaktor Redaktion Tamedia und SonntagsZeitung, begrüsste gegenüber persoenlich.com den Entscheid des Zuger Obergerichts, da er die grosse Bedeutung der Medienfreiheit bekräftige und ein wichtiges Zeichen für den unabhängigen Journalismus setze.

Buchinhalt «schwer vorhersehbar»

Das Gericht kommt zum Schluss, dass der Inhalt des geplanten Buches von Michèle Binswanger zum heutigen Zeitpunkt «schwer vorhersehbar» sei. Klar erscheint dem Gericht einzig, dass es die Landammann-Feier 2014 und ihre medialen Folgen zum Thema haben soll, wobei die Perspektive von Markus Hürlimann im Zentrum stehen solle.

Soweit Binswanger über jene – auch intimen – Tatsachen berichten wolle, die bereits allgemein bekannt seien, erachte dies das Obergericht als «zulässig», heisst es weiter. Das Gericht hält fest, dass es aber nichts daran ändere, dass der Artikel im Blick vom 24. Dezember 2014, der die Ereignisse im Zusammenhang mit der Zuger Landammann-Feier erstmals öffentlich bekannt gemacht hatte, persönlichkeitsverletzend gewesen sei.

In den seither vergangenen sieben Jahren hätten vielmehr andere Faktoren – etwa diverse öffentliche Gerichtsverfahren und die Medienarbeit von Spiess-Hegglin selbst – diese Ereignisse allgemein bekannt gemacht «und vor allem bekannt gehalten», schreibt das Gericht. Unzulässig bleibe die Publikation noch unbekannter intimer Details oder ehrverletzende Aussagen.

Das Gericht aber hält fest, dass derzeit allerdings keine Hinweise vorlägen, dass die Publikation der Tages-Anzeiger-Journalistin solche Informationen oder Aussagen enthalten werde. «Ein vorsorgliches Publikationsverbot ist deshalb nicht gerechtfertigt», heisst es.

Tweet-Aussage nicht wiederholt

Weiter hatte Michèle Binswanger in einem Tweet im Mai 2020 geschrieben, Jolanda Spiess-Hegglin entscheide sich «proaktiv, seit 5,5 Jahren, öffentlich über den Fall zu sprechen und einen Unschuldigen der Vergewaltigung zu bezichtigen».

Die ehemalige Zuger Kantonsrätin verlangte, dass Michèle Binswanger verboten werde zu verbreiten, Spiess-Hegglin bezichtige Markus Hürlimann der Vergewaltigung. «Damit dieses Verbot hätte ausgesprochen werden können, hätte Jolanda Spiess-Hegglin unter anderem aufzeigen müssen, dass Michèle Binswanger beabsichtigt, die im Tweet gemachte Aussage zu wiederholen», schreibt das Gericht. Dies habe Spiess-Hegglin aber nicht getan, weshalb es auch dieses Verbot aufhob.

Spiess-Hegglin: «Verstörende Aussage»

Das Gericht komme zum Schluss, dass ihre Intimsphäre nun zum Allgemeingut gehört, gerade weil sie sich gegen die «krasse Verletzung dieser Intimsphäre» juristisch und öffentlich gewehrt habe, schreibt Spiess-Hegglin zum Urteil auf ihrer Internetseite.

Dies bedeute nichts anderes, als wenn man sich nicht wehre, man verloren und kein Anrecht mehr auf Schutz habe. «Diese Aussage ist verstörend und eine klassische Täter-Opfer-Umkehr», hält sie fest.

Es sei, als solle auch ihre neue Existenz, die sie sich aufgebaut habe, zerstört werden, schreibt sie weiter. Und zwar, indem man sie immer wieder zurückwerfe auf die ungeklärt gebliebenen Ereignisse der Landammannfeier und bis heute behaupte, sie würde jemanden anschuldigen.

Michèle Binswanger liess am Montag auf Twitter verlauten: «Happy und erleichtert. Endlich ein Urteil. Und was für eins!»


Was an der Feier vor bald sieben Jahren genau passiert ist, ist ungeklärt. Strafrechtlich sind die Vorkommnisse, bei denen es um ein mögliches Sexualdelikt ging, abgeschlossen. Der Fall wuchs zur Medienaffäre aus, in deren Zentrum Spiess-Hegglin stand.

Binswanger arbeitet an einem Buchprojekt über die Landammannfeier. Im vergangenen September hatte das Kantonsgericht eine superprovisorische Verfügung bestätigt (persoenlich.com berichtete). Spiess-Hegglin habe die Voraussetzungen für die von ihr beantragten Massnahmen glaubhaft gemacht, schrieb das Gericht. Es sei damit zu rechnen, dass das Buch den Intim- und Geheimbereich von Spiess-Hegglin ohne deren Willen betreffen und damit deren Persönlichkeit verletzen würde. Das Gericht stützte sich dabei auch auf einen Tweet, den Binswanger abgesetzt hatte. (sda/ma/cbe)



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Kommentare

  • Rudolf Bolli, 07.09.2021 15:31 Uhr
    Zu Tek Berhe "Man hätte gerne das Urteil im Original gelesen": Der Medienmitteilung des Obergerichtes unter https://www.zg.ch/behoerden/zivil-und-strafrechtspflege/obergericht/aktuell/obergericht-heisst-berufung-von-michele-binswanger-gut ist das Urteil zum Herunterladen beigefügt.
  • Richard Jones, 07.09.2021 14:00 Uhr
    JSH wird vorgeworfen, sich über Jahre hinweg darum bemüht zu haben, ständig im Rampenlicht zu stehen. Es wäre sicher nicht jede Aufmerksamkeit nötig gewesen – aber wer sich in einem solchen Fall wehren will – was unbedingt nötig war, weil der Intellekt des Durchschnittsschweizers bis heute noch nicht über die Täter-Opfer-Schublade hinweggekommen ist – wir Mediengeilheit vorgeworfen? Mit einem Thema, das die Öffentlichkeit kaum interessiert, sondern nur das Recht oder Unrecht von zwei Menschen betrifft. Und über eine solch unspannende Geschichte wird dann auch noch ein Buch geschrieben, verboten und dann doch zugelassen? An Absurdität kaum zu überbieten… Nicht die Geschehnisse, sondern der Umgang damit in den Medien, in Gerichtshäusern und in der (gelangweilten) Gesellschaft. Aber was tut man nicht alles, um in der heutigen Zeit ein wenig «abschalten» – was für ein geniales Wort – zu können und sich mit dem langweiligen Leben von anderen beschäftigen zu können.
  • Jürg Streuli , 07.09.2021 08:04 Uhr
    Nur in einer Diktatur kann eine Publikation unterdrückt werden, deren Inhalt nicht einmal bekannt ist. Zudem ist es JSH selbst, die ständig und gegen die Abmachung mit Markus Hürlimann ihren Opferstatus zelebriert. Damit wird Hürlimann jedes Mal in die Täterrolle gerückt. Wie ein Superstar lässt sich JSH auf ihrer Facebook-Seite von einer sektierischen Fangemeinde als Heilige feiern. Diese Community bejubelt ALLES was die Chefin gerade wieder angestellt hat. Spiess-Hegglin lebt in einer undurchdringlichen Seifenblase und katapultiert sich immer extremer ins Abseits.
  • Tek Berhe, 07.09.2021 05:58 Uhr
    Man hätte gern das Urteil im Original gelesen. Nichts ist schwieriger als die Urteile der Zuger Gerichte auf der Website zu finden… Bei der Sika hat man das Urteil irgendwie gefunden.
  • Andrea Meier, 06.09.2021 23:36 Uhr
    Das ist ein verstörendes Urteil. Der Richter scheint nicht an sein eigenes System zu glauben. Wer vor Gericht geht erfährt nicht Gerechtigkeit sondern sucht Öffentlichkeit? Wie er das wohl sehen würde, wenn sein eigenes Leben bis ins Intimste an die Öffentlichkeit gezerrt würde? Schwer zu verstehen ist auch die Motivation von Michelle Binswanger. Hat die einst gefeierte Journalistin zu wenig Aufmerksamkeit erhalten in den letzten Jahren? Muss sie darum an einem Buch schreiben, das nur interessiert, weil es ein Tabu ist? Die Aufmerksamkeit ist ihr jetzt gewiss, doch gleichzeitig ist das wohl der Tiefpunkt ihrer Karriere.
  • Stefan Bachmann, 06.09.2021 16:10 Uhr
    Der Fall ist juristisch abgeschlossen, und was genau vorgefallen ist, wissen, wenn überhaupt, nur die beiden ProtagonistInnen. Was bringt es, jetzt noch ein Buch darüber zu schreiben und alles nochmals aufzuwärmen? Mit dem Risiko, dass ein Opfer vielleicht tatsächlich zur Täterin gemacht wird – was grausam wäre? Da frage ich mich schon, was genau die Motivation von Frau Binswanger ist, dieses Buch durchboxen zu wollen.
  • Maja Ziegler, 06.09.2021 15:57 Uhr
    Endlich, die Gerechtigkeit obsiegt. Wir freuen uns auf das Buch von Frau Binswanger. Sie ist eine begnadete Journalistin - wahrhaftig und tiefgründig.
  • erich Heini, 06.09.2021 14:43 Uhr
    Mich interessiert nun insbesondere, ob und allenfalls wie der "Blick" die Sache einordnet.
  • Bea Schild , 06.09.2021 13:10 Uhr
    Ein Mensch mit öffentlichem Status wird gegen den eigenen Willen und ohne eigenes Zutun im verletzten intimsten Bereich in die Öffentlichkeit gezerrt und (auch) in der Persönlichkeit verletzt. Die Karriere ist damit zerstört. Wenn nun dieser Mensch sich gegen Medien wehrt, die diese Situation mit ihrer Berichterstattung herbeigeführt haben, soll dieser Mensch Schuld daran sein, dass die Öffentlichkeit davon erfahren hat und weiss? Der Mensch sorge selber für die Aktualität des Wissens der Öffentlichkeit - in den Medien? Dies wäre, dass es bereits zu x-Verurteilungen kam, weil die Persönlichkeitsrechte verletzt wurden. In einem aller intimsten Bereich kann es ja nicht zu Verurteilungen kommen, weil keine Beweise (mehr) vorhanden sind. Ein Gerichtsverfahren klärte bereits, ob der Mitbetroffene Täter war - da braucht es keine aufmerksamkeitserregenden Tweets von Dritten dazu. In dem neuen Urteil scheinen einige Fakten in veralteter Perspektive dargestellt. Und ja, ist es nicht bewundernswert, dass ein so übel traktierter Mensch die Kraft fand, etwas Neues aufzubauen, was anderen helfen kann?
  • Rudolf Penzinger, 06.09.2021 10:42 Uhr
    Das hat sie jetzt davon: Das Obergericht hat den Spiess umgedreht! Und ein Buch mit einer völlig uninteressanten Story wird auf einmal ein Bestseller. Auch wenn man nur vor Gericht geht, sollte man vorher bedenken, was danach sein könnte.
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