Der Bundesrat hält es für recht und billig, dass Lokalradios die Automobilisten nicht vor Radarfallen warnen dürfen. Er stellt dies in seiner Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat Dominique de Buman (CVP/FR) klar. Laut Bundesrat kann die Konzessionsbehörde "die Ausstrahlung bestimmter Sendungsarten untersagen, welche der Erfüllung des Leistungsauftrags zuwiderlaufen". Bei Radarwarnungen sei dies zweifellos der Fall: Solche Warnungen wirkten den Anstrengungen des Bundes und der Kantone zugunsten der Verkehrsssicherheit entgegen. (sda)
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