29.07.2003

Schweizer Kinos

Chaos um Zutrittsalter

Jugendschutz bedeutet in jedem Kanton etwas anderes.

Was Jugendliche im Kino sehen dürfen, wird in jedem Kanton anders beurteilt. Je nachdem entscheiden die Kinobesitzer, die Gemeinden oder die kantonalen Behörden. Unterschiedliche Zutrittsalter sind die Regel. Wer sich den Action-Streifen "Terminator 3" in Basel ansehen will, muss 16 Jahre alt sein, in Elternbegleitung reichen auch 13 Jahre. In St. Gallen hingegen gilt generell die Alterslimite 14 Jahre. Bern wiederum geht zwei Jahre tiefer, wenn die Eltern dabei sind. Und in Zürich wird man als 12-Jähriger sogar ohne Begleitung eingelassen. Der gleiche Film, vier Städte, vier verschiedene Zutrittsalter.

Der Jugendschutz im Kino ist Sache der Kantone. Entsprechend unterschiedlich gehen diese damit um. Grundsätzlich gilt zwar überall eine Alterslimite von 16 Jahren. Je nach Film kann sie aber gesenkt werden. Kantone wie Zürich, beide Basel und Tessin haben dafür eigene Kommissionen. In Zürich bewerten jeweils drei von 37 gewählten "Filmsachverständigen" im Auftrag der Justizdirektion jene Filme, für die der Verleiher oder ein Kino-Veranstalter eine Senkung des Alters beantragt.

St. Gallen: Die Gemeinden bestimmen

Diese Mühe machen sich andere Kantone nicht. Schaffhausen und Luzern etwa übernehmen die Zürcher Entscheide. Kantone wie der Aargau wiederum haben gar keinen kantonalen Jugendschutz beim Film mehr. Die Aargauer Kinobetreiber könnten einlassen, wen sie wollen. Sie setzen aber freiwillig Limiten, das heisst: Sie übernehmen ebenfalls jene von Zürich. Ähnlich wird es ab 2004 der Kanton Bern regeln, wo der Jugendschutz aufgehoben wird. Derzeit bewerten Kantonsangestellte die Filme, künftig setzen die Kinos die Grenzen.

In St. Gallen ist das Zutrittsalter sogar kommunal geregelt. Die zehn St. Galler Gemeinden, in denen Kinos stehen, unterhalten alle eine eigene Jugendfilmkommission. Diese Gremien müssten die Filme aber nicht zwingend selber sehen, erklärt Kurt Sonderegger vom Amt für Wirtschaft. Sie informieren sich unter anderem über Fachzeitschriften und ziehen Entscheide aus anderen Kantonen heran.

Bedeutend einheitlicher ist das Verfahren in der Westschweiz. Die Kantone Genf und Waadt arbeiten schon seit Jahren zusammen. Eine Kommisson bewertet die Filme nach einem Kriterienkatalog und veröffentlicht die Entscheide samt Begründung im Internet. Die anderen Westschweizer Kantone übernehmen die Bewertung.

Filmverleiher klagen

Im Vergleich zu Nachbarländern steht der uneinheitliche Jugendschutz in der Schweiz quer in der Landschaft. Den Filmverleihern bringt dies vor allem mehr Aufwand. In jedem Kanton mit Jugendschutz müssen sie separat eine Herabsetzung der Altersgrenze beantragen. Zudem müssten sie in mehreren Städten Visionierungen in Kinos organisieren, wie René Gerber, Geschäftsführer von ProCinema sagt, dem Schweizerischen Verband für Kino und Filmverleih. Auf Video wollen die Kommissionen den Film nämlich nicht beurteilen. Der Streifen müsse in der Kinoatmosphäre erlebt werden, heisst es etwa in Zürich.

Zusammenarbeit gescheitert

Bemühungen, den Jugendschutz im ganzen Land einheitlich zu gestalten, laufen seit Jahren. Das neue eidgenössische Filmgesetz hätte die Gelegenheit dazu geboten. Sechs Kantone, darunter Zürich, Aargau und St. Gallen, sowie ProCinema haben in der Vernehmlassung des Gesetzes eine entsprechende Bestimmung gefordert. Der Bundesrat lehnte sie mit Verweis auf die kantonale Kompetenz beim Jugendschutz ab. Das Thema sei heikel, sagt Marc Wehrlin vom Bundesamt für Kultur. Zu unterschiedlich seien die Kantone punkto religiösen oder moralischen Wertvorstellungen. Eine einheitliche Regelung wäre politisch nicht durchsetzbar gewesen.

Unabhängig davon haben Fachvertreter Deutschschweizer Kantone, darunter Bern, Basel und Zürich, in den letzten Jahren eine engere Zusammenarbeit angestrebt. Die Idee war, entweder eine überkantonale Filmkommission zu schaffen oder die zu beurteilenden Filme untereinander aufzuteilen. Als dritte Möglichkeit hätte ein Kanton alle Visionierungen übernommen. Andere Kantone hätten sich an den Kosten beteiligt.


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