06.07.2005

"Früher war die Regenbogenpresse voller unwahrer Geschichten

Das hat sich geändert"

Für die einen ist er das personifizierte Schreckgespenst, für die anderen ein edler Ritter. Seit Medienanwalt Matthias Prinz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte das so genannte Caroline-Urteil durchziehen konnte, sind viele deutsche Zeitungen mit ihren Geschichten vorsichtiger geworden. Doch nicht alle teilen die Ansichten von Matthias Prinz. So haben führende deutsche Chefredaktoren bei Kanzler Schröder gegen das Urteil protestiert. Ein Interview-Ausschnitt aus "persönlich rot":
"Früher war die Regenbogenpresse voller unwahrer Geschichten: Das hat sich geändert"

Herr Prinz, haben Sie sich heute schon über die Medien genervt?

Heute? Nein, im Gegenteil. Ich habe im Flugzeug von Hamburg nach Zürich drei bis vier Tageszeitungen durchgeblättert und war von der journalistischen Qualität, die ich gesehen habe, begeistert.

Ist das jetzt ein subjektiver Eindruck, oder sind die Medien nach dem berühmten Caroline-Urteil wirklich vorsichtiger geworden?

Ich habe die Süddeutsche gelesen, die FTD, das Handelsblatt und die Herald Tribune. Für diese Zeitungen hat sich durch das Caroline-Urteil nichts geändert. Die haben noch nie Paparazzi-Fotos gedruckt.

Hat sich die Berichterstattung über das monegassische Fürstenhaus seit dem Caroline-Urteil verändert?

Nicht erst seit diesem Urteil. Als wir 1992 das Mandat von Prinzessin Caroline übernommen haben, war die so genannte Regenbogenpresse voll von unwahren Geschichten. Dies hat sich geändert, nachdem wir die ersten Gegendarstellungen und Widerrufe auf Titelseiten durchgesetzt haben. Mit dem schwedischen Königshaus haben wir eine ähnliche Erfahrung gemacht. Nachdem wir Massnahmen getroffen haben, ist die Zahl der Persönlichkeitsverletzungen zurückgegangen. Zuvor haben wir hunderte von unwahren Titelgeschichten gefunden.

Betrachten wir einmal den Einzelfall. Vor Kurzem konnte man in den verschiedensten Medien lesen, dass Prinz Albert ein uneheliches Kind habe. Ist dies bereits klagewürdig?

Lassen Sie mich das abstrakt erklären: Sie müssen grundsätzlich zwischen zwei verschiedenen Fällen unterscheiden. Das eine ist die unwahre Berichterstattung, welche mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in Strassburg gar nichts zu tun hat: Unwahre Geschichten waren bereits vor dem Caroline-Urteil rechtswidrig. Nach der Rechtsprechung des deutschen Bundesverfassungsgerichts wird durch die Pressefreiheit nur die wahre -- und nicht die unwahre -- Berichterstattung geschützt. Das andere sind jene Geschichten, die zwar wahr sind, trotzdem aber unzulässig sein können, weil sie in die Privatsphäre anderer Leute eingreifen.

Aber diese Frage ist doch relevant, schliesslich könnte es sich bei diesem angeblichen Prinzensohn um den monegassischen Thronfolger handeln...

Wie gesagt: Zunächst kommt es darauf an, ob die Geschichte wahr oder unwahr ist. Anschliessend erst -- wenn die Geschichte wahr ist -- geht es um die Frage, ob die geschützte Privatsphäre der Person betroffen ist oder nicht.

Ihr Vater, Günter Prinz, war ein erfolgreicher Bild-Chefredaktor, Ihr Bruder Leonard ist stellvertretender Chefredaktor der Neuen Revue. Wie beurteilt man innerhalb Ihrer Familie Ihre Auffassungen?

Wir sind uns über die erste Fallgruppe, die ich genannt habe, absolut einig. Es ist in unserer Familie -- und wohl auch bei den meisten Journalisten -- nicht Usus, Lügengeschichten zu verteidigen. Journalismus ist der Wahrheit verpflichtet. Unterschiedliche Auffassungen haben wir im Einzelfall über die Frage, wann und wo die Grenzlinie zwischen privatem und öffentlichem Interesse gezogen werden muss. Ich vertrete dabei die Auffassung des Europäischen Menschengerichtshofes

“...welche durch Sie geprägt ist.”

(Lacht.) “Welche durch mich geprägt ist.”

Führende deutsche Chefredaktoren, unter anderem diejenigen des Spiegels, der FAZ oder der Welt, haben Kanzler Schröder aufgefordert, gegen das Caroline-Urteil zu intervenieren. Haben Sie diesen Protest verstanden?

Viele dieser Chefredaktoren hatten das Urteil noch gar nicht gelesen, als sie sich der Kampagne angeschlossen haben. Wer das Urteil aber gelesen hat, ist aus dieser Phalanx schnell ausgeschieden. Nach ein paar Tagen haben bereits die Süddeutsche, der Tagesspiegel und die Zeit geäussert, dass man bei näherer Betrachtung des Urteils keine Verletzung der Pressefreiheit feststellen könne. Bei einer Tagung von Netzwerk Recherche, der Vereinigung investigativer Journalisten, wurde sogar festgestellt, dass dieses Urteil guten und schlechten Journalismus trenne. Die Positionen jener Journalisten, die als ‘public watch dog’ auftreten, werde gestärkt, nur dort, wo es um reine Unterhaltung gehe, werde sie geschwächt.Ich hatte vor wenigen Tagen Gelegenheit, ein längeres Gespräch mit dem Pulitzer-Preisträger Carl Bernstein zu führen. Dabei habe ich mich nach der Maxime seines Handelns bei der Enthüllung des Watergate-Skandals erkundigt. Bernstein sagte mir, dass dabei immer die Frage, welche Auswirkungen die Aufdeckung auf die Gesellschaft haben würde, im Mittelpunkt gestanden habe. Dies entspricht exakt der Auffassung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.


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