Der ehemalige Gemeindeschreiber von Oberrohrdorf AG ist in drei Artikeln in zwei Zeitungen des Aargauer Verlages Wanner widerrechtlich in seiner Persönlichkeit verletzt worden. Das Aargauer Obergericht hiess seine Forderungen im Gegensatz zur ersten Instanz teilweise gut. Dies geht aus der schriftlichen Urteilsbegründung hervor. Die Klage des ehemaligen Gemeindeschreibers bezog sich auf diverse Artikel von 1992 und 1993 im Badener Tagblatt (BT) und im Badener Bezirksanzeiger. Das BT fusionierte 1996 mit dem Aargauer Tagblatt zur Aargauer Zeitung (AZ).
In der Appellationsverhandlung von Mitte November hatte der Kläger geltend gemacht, dass er in den Berichten auf Grund nie bewiesener Gerüchte zum Kriminellen gestempelt worden sei. Unter diesem Druck habe der Oberrohrdorfer Gemeinderat keine andere Möglichkeit gehabt, als ihn 1993 zu entlassen. Diese "demütigende Kampagne" habe seine Gesundheit und seine Karriere ruiniert. Der Anwalt von Verleger Peter Wanner und Hans Fahrländer, damals Chefredaktor des BT und heute AZ-Chefredaktor, wies die Vorwürfe zurück. Nicht die Artikel, sondern das Verhalten des Gemeindeschreibers habe zur Entlassung geführt.

