23.02.2022

Suisse Secrets

«Dieser Paragraf ist ein Rechercheverbot»

Tamedia hat wegen eines Gesetzes auf die Arbeit mit den Credit-Suisse-Daten verzichtet. Oliver Zihlmann, Co-Leiter des Rechercheteams, über die Verhinderung einer fundierten Einschätzung für die Schweiz, das Heikle am Artikel 47 und die Kritik seiner Journalistenkollegen.
Suisse Secrets: «Dieser Paragraf ist ein Rechercheverbot»
«In einem Rechtsstaat wie der Schweiz, muss ein Richter von Fall zu Fall abwägen können, ob eine Veröffentlichung im öffentlichen Interesse ist oder nicht», Oliver Zihlmann, Co-Leiter des Rechercheteams von Tamedia. (Bild: Keystone/Ennio Leanza)

Herr Zihlmann, am Sonntag haben ausländische Medien die Suisse-Secrets-Recherche über die CS publiziert. Wie war es für Sie, in dieser Berichterstattung auf die Arbeit anderer Journalistinnen und Journalisten zu verweisen?
Wir sind uns gewohnt, bei solchen Projekten wochenlang mit ausländischen Kolleginnen und Kollegen zusammenzuarbeiten und die entsprechenden Datenlecks auch für unser Schweizer Publikum auszuwerten. Wir haben es lange selbst nicht geglaubt – aber als klar war, dass wir nicht mitmachen können, war das sehr schwierig für uns.

Für Tamedia war also gleich klar, dass die Redaktion nicht mitrecherchiert?
Wir hatten den Artikel 47 vom Bankengesetz schon länger auf dem Radar. Diskussionen darüber kamen seit der Verschärfung 2015 immer mal wieder auf. Aber bei diesem Datenleck wurde dann klar, dass wir das Risiko nicht mehr tragen können.

Was machte den Unterschied zu vorherigen Recherchen?
Wenn in einem Datenleck nur einzelne Schweizer Bankkonten sind, dann hat dabei offensichtlich kein Banker in der Schweiz das Bankgeheimnis gebrochen. So war es zum Beispiel bei den Panama oder den Pandora Papers, wo die Daten aus ausländischen Kanzleien kamen. In solchen Datensätzen können wir recherchieren. Wir können solche Daten anschauen und gegebenenfalls weitergeben und publizieren. Uns war aber immer bewusst: Wenn eine grosse Menge an Bankdaten aus der Schweiz an uns herangetragen wird, die wahrscheinlich mit einer illegalen Bankgeheimnisverletzung nach aussen gelangte, dann ist das Risiko extrem gross, dass uns ein Staatsanwalt anklagt und es auch zu einer strafrechtlichen Verurteilung der beteiligten Journalisten kommt.

Was genau ist problematisch an diesem Artikel 47 im Bankengesetz?
Das Problem ist, dass er uns keinerlei Spielraum lässt, schon nur zu Recherchieren und abzuwägen, ob wir überhaupt veröffentlichen wollen. Wenn Journalisten andere geheime Daten erhalten, zum Beispiel Patientendaten von einem Arzt, dann können sie das in Ruhe lesen und wenn sie ein öffentliches Interesse sehen, dann publizieren sie. Wenn es dann Widerstand gibt, kriegen sie einen Prozess, wo die Interessen abgewogen werden vom Richter und sie wenigstens eine Chance haben recht zu bekommen. Aber Artikel 47 macht jede Weitergabe illegal. Auch wenn es die Korruption eines Bundesrats enthüllt. Bei den Patientendaten macht sich nur der Arzt schuldig, der das Arztgeheimnis brach. Beim Bankgeheimnis macht sich jeder schuldig, der das weitergibt, nicht nur der Banker. Für uns Journalisten heisst das konkret: Wenn ich die Daten meiner Kollegin am anderen Tischende übergebe, auch ohne diese überhaupt angeschaut zu haben, breche ich bereits das Gesetz. Dieser Paragraf ist also nicht nur ein Publikationsverbot, sondern auch ein Rechercheverbot.

«Das Gesetz wirkt abschreckend. Es verhindert, dass wir nur schon kritisch hinschauen»

Tamedia hat sich dann entschieden, genau dieses Gesetz gross zu thematisieren.
Wenn wir nicht recherchieren dürfen, dann recherchieren wir wenigstens darüber, warum das so ist (lacht). Als Redaktion müssen wir uns Daten anschauen können, um dann in einen internen Abwägungsprozess zu kommen: Bringen wir diese Geschichte? Nennen wir diese Namen? Überwiegt das öffentliche Interesse? Das ist unsere journalistische Aufgabe. Wenn wir aufgrund des Schweizer Rechts die Daten nicht einmal annehmen dürfen, ist das eine drastische Einschränkung der Pressefreiheit. Das Gesetz wirkt abschreckend. Es verhindert, dass wir nur schon kritisch hinschauen.

Auch international gibt es aktuell viele Reaktionen darauf. Wie erleben Sie das?
Ich erhalte zurzeit viele Interviewanfragen aus dem Ausland. Die Schweiz ist aufgrund dieses Artikels 47 stark im Fokus. Das Rechercheverbot wird als aussergewöhnlich angesehen. Das gibt es sonst nur in autokratischen Staaten.

Kommen wir zurück zum eigentlichen Datenleck: Tamedia ist für einmal nicht Teil des Journalistenkollektivs, welches das CS-Leak ausgewertet hat. Was bedeutet das für Sie?
Zurzeit versuchen wir genauso wie andere Schweizer Medien aus der internationalen Berichterstattung über das Datenleck das wichtigste für die Schweiz herauszulesen. Wir sehen eine hohe Relevanz und Brisanz von Teilen dieser Recherche.

Andere Schweizer Medien schätzen die Relevanz des Lecks teils anders ein, wie in verschiedenen Kommentaren zu lesen war. Wie sehen Sie das?
Ich warne davor, aufgrund der Berichterstattung im Ausland darauf zu schliessen, diese Datenlecks seien einfach nur alt. Es sind offenbar etliche heikle Fälle enthalten, die bis in die zweite Hälfte der 2010er-Jahre hineingehen. Und wohl nicht alle diese Fälle hat die Finma bereits untersucht. Die Journalisten in Frankreich oder Deutschland werten diese Daten jedoch mit einem anderen Blick aus, als wir das hier gemacht hätten. Wir hätten wohl viel stärker auf die neuesten Fälle geschaut. Es kann also sein, dass bei der Recherche mit dem Schweizer Auge Fälle aufgetaucht wären, die völlig neue Fragen gegenüber der CS aufgeworfen hätten. Nur auf Basis der ausländischen Berichterstattung ist das abschliessend schwierig zu beurteilen. Das Ausland hat die vielen Änderungen in unserem Finanzsektor nicht miterlebt. Für sie macht es viel weniger einen Unterschied, wie alt ein Fall ist. Das macht es noch schlimmer, dass wir die Daten aufgrund des Gesetzes nicht einmal anschauen konnten. Das Gesetz hat eine für die Schweiz massgeschneiderte Recherche mit diesen Daten schlicht verhindert und damit auch eine fundierte Einschätzung, wie relevant die Daten speziell für die Schweiz sind.

«Wie wäre wohl die Kritik ausgefallen, hätten wir sehenden Auges die Gesetze dieses Landes gebrochen?»

Journalisten hätten bei ihrer Arbeit schon immer Strafverfahren riskiert, kritisiert die Weltwoche. CH Media nennt es «armselig», dass Sie auf die Teilnahme an der Recherche verzichtet haben. Was sagen Sie zu dieser harten Kritik?
Nochmals: Es geht hier nicht um die üblichen Fälle von Persönlichkeitsverletzung oder Ehrverletzung, die bei unserer täglichen Arbeit immer im Raum stehen. In all diesen Fällen können wir Journalisten das Risiko normal abwägen und uns normal vor Gericht verteidigen. Doch hier haben wir es mit etwas ganz Neuem zu tun. Bei der Weitergabe von Bankkundendaten gibt es seit 2015 keinen Rechtfertigungsmechanismus mehr. Es ist also nicht wie in anderen Fällen eine Frage des Mutes oder des Risikoappetits, sondern einfach die Frage, ob man bewusst das Gesetz brechen will. Das zu brechen, wäre schlicht ziviler Ungehorsam und hätte zahlreiche Mitarbeiter für die kommenden Jahre einem persönlichen juristischen Risiko ausgesetzt. Denn es handelt sich hier um eine Bestimmung des Strafrechts. Angedroht sind bis zu drei Jahre Gefängnis. Auch wenn das eine Extremstrafe ist, die wohl so nicht erteilt würde, wirkt sie dennoch abschreckend. Denn angeklagt würde eben nicht Tamedia, sondern all jene, die diese Daten in den Fingern hatten. Wie wäre wohl die Kritik ausgefallen, hätten wir sehenden Auges die Gesetze dieses Landes gebrochen?

Waren Sie als Journalistinnen und Journalisten einfach zu wenig mutig?
Das Parlament, unser Gesetzgeber, hat bei der Verschärfung des Gesetzes 2015 klar definiert, dass Medien mitgemeint sind. Das ist nachzulesen und nachzuhören in den damaligen Kommissionspapieren und in der Parlamentsdebatte. Also können wir Journalisten nicht im Nachhinein sagen: Wir haben es nicht gewusst. Vielleicht sehen das einige Journalisten anders: Aber ich finde, wenn man also sehenden Auges dieses absolut formulierte Gesetz bricht, ist das rechtsstaatlich schwierig. Das sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Das alles zeigt doch: Wir haben hier ein Gesetz, dass im Sinne der Pressefreiheit hochproblematisch ist.

Nun kommt das Gesetz nochmals aufs politische Tapet. Was erwarten Sie konkret?
Wir hatten eine ähnliche Debatte um den Artikel 293 im Strafgesetzbuch, welcher unter anderem die Weitergabe von Kommissionsgeheimnissen regelt. Damals wurde das Gesetz angepasst. Wir fordern ja nicht die Aufhebung des Bankgeheimnisses. Aber in einem Rechtsstaat wie der Schweiz, muss ein Richter von Fall zu Fall abwägen können, ob eine Veröffentlichung im öffentlichen Interesse ist oder nicht. Der jetzige Automatismus ist problematisch.


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