04.11.2009

Bund

Digitale UKW-Verbreitung zugelassen

Lokalradios dürfen Zusatzprogramme aufschalten.

Ab Neujahr können analog über UKW verbreitete Lokalradios weitere Programme auch digital auf diesen Frequenzen ausstrahlen. Der Bundesrat hat am Mittwoch grünes Licht für Verordnungsänderungen im Radio- und Fernsehbereich gegeben. Neben ihren bereits analog ausgestrahlten Programmen können Lokalradios neu über UKW eigene Zusatzprogramme, ein Programm eines anderen Veranstalters oder zusätzliche Dienste digital verbreiten.

Digitale Technologien wie das in den USA bereits in Betrieb genommene HD-Radio oder das in Deutschland entwickelte System DRM+ erhöhen die Kapazität des UKW-Bandes beträchtlich, da sie die Ausstrahlung von bis zu 4 Radioprogrammen auf einer analogen Frequenz ermöglichen.

Mit der Zulassung dieser neuen Verbreitungsarten will der Bundesrat die Rahmenbedingungen für Lokalradios verbessern. Die digitale Nutzung des UKW-Bandes eignet sich laut dem Bundesamt für Kommunikation für die Ausstrahlung von Radioprogrammen in kleineren Versorgungsgebieten. Für die Verbreitung von Radioprogrammen auf regionaler Ebene erachtete der Bundesrat schon vor längerer Zeit die DAB+ Technologie als geeigneter. Zudem hat der Bundesrat beschlossen, Fernmeldedienstanbietern, die nur Radio- und Fernsehprogramme über Leitungen verbreiten und weniger als 5000 Kundinnen und Kunden haben, von der Meldepflicht zu befreien. Diese Massnahme betrifft Gemeinden, die ein eigenes Kabelfernsehnetz betreiben. (sda)


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