Das Lausanner Polizeigericht hat einen ehemaligen leitenden Angestellten des Westschweizer Radios RSR wegen harter Pornographie zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Mann hatte im Jahr 2005 Bilder mit pädophilem Inhalt heruntergeladen. Auf Dutzenden von Bildern, die er auf seinem Bürocomputer gespeichert hatte, waren teils minderjährige Mädchen zu sehen. Die Behauptung des Angeklagten, es handle sich um eine Verschwörung, hielt das Gericht nicht für glaubhaft.
Der frühere leitende RSR-Angestellte hatte angegeben, in einer Sitzung gewesen zu sein, als die Bilder heruntergeladen worden waren. Angezeigt worden war er von einem ebenfalls beim Radio arbeitenden Informatiker. Dieser wurde daraufhin auch entlassen. Der Informatiker habe aber keinen Anlass gehabt, dem Angeklagten zu schaden, befand das Gericht.
Es bestrafte ihn mit einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 100 Franken, zudem muss er die Prozesskosten von über 10'000 Franken übernehmen. Das Gericht bestätigte damit eine bereits früher erlassene Strafverfügung. Zu Gunsten des Angeklagten wertete es, dass die Tat schon vier Jahre zurückliegt und dass im Internet schlimmere pädophile Darstellungen kursieren als jene Bilder, die er heruntergeladen hatte. Zudem habe er seine Stelle verloren und keine neue gefunden. Ob der ehemalige RSR-Kadermann das Urteil anfechten will, konnte er auf Anfrage am Montag noch nicht sagen. (sda)

