Der Bundesrat hat der zum französischen Medienriesen Hersant gehörenden E.S.H.-Gruppe erlaubt, sich mit 35 Prozent am Aktienkapital des sprachregionalen TV-Senders TVM3 zu beteiligen. Es gehe dabei um eine bessere Positionierung des Privatsenders.
Eine Genehmigung durch den Bundesrat war erforderlich. Denn das Radio- und Fernsehgesetz verlangt bei Aktientransfers von mehr als 20 Prozent in der Regel die Genehmigung der Konzessionsbehörde.
TVM3 erhielt die Konzession für ein französischsprachiges Musikspartenprogramm im Juli 2003. Es ist der einzige private TV- Sender in der Romandie mit schweizerischer Konzession, der die ganze Romandie versorgt.
Der Bundesrat sieht in der Beteiligung durch die E.S.H-Gruppe keine unzulässige Medienkonzentration, sondern vielmehr eine bessere Positionierung von TVM3, das sich in einem umstrittenen Medienmarkt gegenüber der SRG (TSR1 und TSR2) und den französischen Stationen TF1, France 2, M6 und anderen behaupten müsse.

