Frau Zulauf, was hat Sie bewogen, eine solche Rechtsschutzversicherung anzubieten?
Rena Zulauf: Die Erfahrungen in der juristischen Praxis haben uns dazu bewogen. Prozessieren ist teuer, was dazu führt, dass zahlreiche Kreativschaffende ihre Rechte nicht durchsetzen beziehungsweise wahrnehmen, obwohl das Recht auf ihrer Seite wäre. Mit CopyrightControl wollen wir zu mehr Rechtssicherheit im Bereich Urheberrecht beitragen und beim Urheberrechtsmanagement unterstützend zur Seite stehen. Schliesslich sind die Urheberrechte die Kronjuwelen jedes kreativen Schaffens!
Besteht überhaupt eine Nachfrage nach einer solchen Rechtsschutzversicherung?
Emanuel Zloczower: Mit CopyrightControl können Kreativschaffende erstmals ihre Urheberrechte versichern. In der Schweiz sind rund 87 000 Personen in einem kreativen Beruf tätig. Zusammen erwirtschaften sie einen Umsatz von rund 31 Milliarden Franken pro Jahr. Alleine im Grossraum Zürich sind 36 000 Personen in der Kreativwirtschaft tätig und tragen insgesamt 4 Prozent zum Bruttoinlandprodukt (BIP) des Kantons Zürich bei. Viele Beschäftigte in der Kultur- und Kreativbranche arbeiten selbstständig und tragen unternehmerische Risiken selbst. Die Nachfrage nach Rechtssicherheit beziehungsweise einer Rechtsschutzversicherung ist entsprechend gross; wir wurden schon vor dem Start mit Anfragen überhäuft.
An wen richtet sich dieses Angebot?
Sven Oeschger: Das Angebot richtet sich an die Kreativschaffenden, egal ob Einpersonenbetrieb oder AG mit vielen Angestellten. CopyrightControl ist eine Anlaufstelle für alle, die sich mit Fragen rund um das Urheberrecht beschäftigen.
Hat die Zahl von geistigem Diebstahl aufgrund der Krise zugenommen?
Rena Zulauf: Das würde ich nicht behaupten, Ideenklau wird in guten wie in schlechten Zeiten betrieben. Was hingegen in der Wirtschaftskrise zugenommen hat, ist das Bedürfnis nach Rechtssicherheit, sprich nach guten Verträgen. Zudem sind zahlreiche Unternehmerinnen und Unternehmer infolge der Wirtschaftskrise tendenziell prozessfreudiger; Rechts- ansprüche werden, wenn nötig, gerichtlich durchgesetzt.
Welche Leistungen offerieren Sie den Versicherten?
Sven Oeschger: Die Dienstleistungen von CopyrightControl sind in zwei Bereiche eingeteilt: Prävention und Intervention. Im Bereich Prävention bietet CopyrightControl eine kostenlose Erstberatung durch spezialisierte Anwältinnen und Anwälte sowie weiterführende Urheberrechtsberatung zu einem reduzierten Anwaltstarif an. Zudem stellt CopyrightControl eine ganze Palette von do-it-yourself-Vorlagen und fixfertigen- Musterverträgen zur Verfügung und führt in allen grossen Schweizer Städten regelmässige Schulungsevents durch. Besonders innovativ ist darüber hinaus der Ideentresor, den CopyrightControl für seine Partner konzipiert hat: Der Ideentresor ist ein elektronisches Speichermedium für die elektronische Hinterlegung von Ideen und urheberrechtlich geschützten Werken. Wer eine Idee, ein Konzept, ein Design etc. im Ideentresor hinterlegt, kann damit den zeitlichen Prioritätsnachweis erbringen. Wer will, kann das Hinterlegungsdatum zudem notariell beglaubigen lassen eine weitere Dienstleistung von CopyrightControl, die in dieser Form in der Schweiz einmaligist. Last, but not least stellt CopyrightControl seinen Partnern ein Partnerschafts- und Qualitätslabel für die Kommunikation nach aussen zur Verfügung Im Bereich Intervention greift die Rechtsschutzversicherung: Die Beratung bei Urheberrechtsverletzungen, die Übernahme und Führung von aussergerichtlichen Verhandlungen, ein Mediationsverfahren sowie die Prozessführung und -ver- tretung vor Gerichten sind von der Versicherung erfasst. Besonders schön an diesem Modell ist der Solidaritätsgedanke, der unter den Kreativschaffenden zum Tragen kommt: Falls ein Partner von CopyrightControl ein Gerichtsverfahren zu durchlaufen hat, so finanziert sich dieser Prozess aus den Partnerschaftsbeiträgen. Gerichtsentscheide zum Urheberrecht sind denn auch in den allermeisten Fällen für die gesamte Branche von Interesse, weil sie in ungelösten Fällen Klarheit schaffen und so wiederum zu mehr Rechtssicherheit beitragen. Zudem stärkt die Rechtsschutzversicherung die Verhandlungsposition der Partner von CopyrightControl: Es gibt keine David-gegen-Goliath-Konflikte mehr, weil Kreativschaffende nunmehr unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die Möglichkeit haben, ein Gericht anzurufen.
Wie gehen Sie bei einem Fall von Urheberrechtsverletzung konkret vor?
Rena Zulauf: Das Verfahren ist mehrstufig: Zuerst wird abgeklärt, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des Gesetzes vorliegt. Je nachdem, wie die Antwort ausfällt, wird die Strategie für das weitere Vorgehen festgelegt. In Frage kommen: Verhandlung, Mediation und/oder Gerichtsverfahren.
Nun hört man in der Werbebranche immer wieder, dass bestimmte Kampagne-Ideen bereits existierten. Handelt es sich dabei immer um Urheberrechtsverletzungen?
Rena Zulauf: Hier muss man genau unterscheiden und den Einzelfall analysieren. Grundsätzlich gilt, dass nicht jede Idee geschützt, sprich monopolisierbar ist das wäre im Übrigen ja auch gar nicht im Sinne der Kreativschaffenden. Von Gesetzes wegen geschützt sind sämtliche geistigen Schöpfungen der Literatur und der Kunst, die individuellen Charakter haben. Widerrechtlich ist das Kopieren und Bearbeiten solcher Werke sowie das Verwerten eines marktreifen Arbeitsergebnisses eines anderen ohne eigenen Aufwand.
Wer steht hinter Ihrem Projekt?
Emanuel Zloczower: Hinter CopyrightControl stehen drei Rechtsanwälte. Rena Zulauf führt in Zürich eine auf Medien-, Werbe- und Kommunikationsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Sven Oeschger ist seit über zwölf Jahren in der Werbung als Kommunikationsprofi tätig. Ich selber habe nach mehrjähriger Tätigkeit als Rechtsanwalt vor einiger Zeit eine Firma gegründet, die sich um Organisations-, Verwaltungs-, Administrations- und Finanzierungsaufgaben von grösseren Organisationen kümmert. Die Managing Partner von CopyrightControl haben denselben fachlichen Hintergrund, bringen aber das unterschiedliche Wissen ein, das CopyrightControl einzigartig macht: Recht, Branchen-Know-how sowie Administration/Finanzierung.
Gibt es Vorbilder aus dem Ausland?
Emanuel Zloczower: Soviel wir wissen, ist CopyrightControl die erste Gesellschaft, bei der man Urheberrechte versichern kann. Die Rechtsschutzversicherung gilt im Übrigen weltweit!
Wie reagiert die Branche auf Ihren Vorschlag?
Sven Oeschger: Autofahren lässt sich rechtsschutzversichern, Wohnen lässt sich rechtsschutzversichern, und ein Arbeitsverhältnis lässt sich ebenso versichern. Nicht aber das Ergebnis kreativen Schaffens. Obwohl wir genau damit hier spreche ich als Werber unser Geld verdienen. Dieses Manko ist den unternehmerisch denkenden Kreativschaffenden bewusst. Sie reagieren deshalb durchwegs positiv auf unsere Dienstleistungen und begrüssen es, eine Anlaufstelle zu erhalten, die sie von A bis Z in Sachen Urheberrechten professionell betreuen kann. Und auch die diversen Verbände sind begeistert. Den Verbänden ist klar, dass wir keine Konkurrenz zu ihrem Leistungsangebot darstellen, sondern eine sinnvolle Ergänzung sind. Erste Kooperationen sind deshalb schon erfolgt, und weitere Gespräche sind im Gang.
(Interview: Matthias Ackeret)

