In den Fernsehmagazinen "Tele" und "TV-Star" wurde im Artikel über das Schweizer Sportfernsehen (SSF) fälschlicherweise berichtet, dass das Schweizer Sportfernsehen gegen die Cablecom Klage eingereicht habe, weil diese dem Sportsender keinen analogen Fernsehkanal anbiete ("persoenlich.com" berichtete). Wie das Schweizer Sportfernsehen in einer eigenen Mitteilung schreibt, sei die Aussage falsch. Das Schweizer Sportfernsehen hat im Herbst 2008 ein Gesuch für eine Aufschaltverpflichtung auf das Netz der Cablecom gemäss dem Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) eingereicht. Dieses Gesuch an das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) habe weder den Charakter einer Klage noch sieht sich das Schweizer Sportfernsehen als Klägerin. Es sei vielmehr ein ordentliches Verfahren, welches das neue RTVG in Art 60 mit klaren Rahmenbedingungen regelt. Das Verfahren solle gemäss heutigem Stand des Wissens im Verlaufe des Monats Februar erstinstanzlich entschieden werden.
Wenn das sogenannte Must Carry Gesuch des Schweizer Sportfernsehens seitens des BAKOM genehmigt wird, will die Cablecom nach eigenen Aussagen einen anderen analog ausgestrahlten Sender aus dem analogen Sendenetz nehmen. Welcher Sender dies ist, bleibt in jedem Fall Sache der Cablecom. Wie "persoenlich.com" bereits gestern schrieb, sei es falsch, dass Star TV als möglicher Streichkandidat in Frage kommt. Star TV hat einen vertraglich gesicherten Sendeplatz im analogen Netz der Cablecom und steht damit nicht zur Disposition.
Peter Weigelt als Verwaltungsratspräsident des Schweizer Sportfernsehen äussert sich verärgert über die falsche Darstellung in den Fernsehmagazinen, da Start TV als heutiger Partner des SSF damit im Misskredit gebracht und Misstrauen in eine heute gut funktionierende Partnerschaft getrieben werde.

