13.01.2005

Billag

Fehlinformationen zu Gebühren

Knatsch um Informationspolitik.

Die Billag, Gebühreneintreiberin des Bundes, hatte verkündet, dass Computer mit Breitbandleitung und Mediaplayer gebührenpflichtig seien ("persoenlich.com" berichtete). "Die Billag hat einen Fehler gemacht; sie hat falsch informiert", sagt jetzt Matthias Nast von der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) gegenüber dem Tages-Anzeiger (TA).

Richtig sei, dass ein Computer, der technisch zum Empfang von Internetradio in der Lage ist, unter das Radio- und Fernmeldegesetzt falle. Bei den Fernsehgebühren sei aber fehlinformiert worden. Zwar würden Bluewin und Netstream ein Produkt anbieten, das den Computer in einen Fernseher verwandle, und dies sei auch gebührenpflichtig. Für diejenigen, die kein solches Abo oder ein UTMS-Handy mit LiveTV besitzen, gelte dies aber nicht.

Wie Bernhard Bürki vom Bakom im TA erklärt, müssen erst Gebühren bezahlt werden, wenn zwischen dem üblichen Empfang und dem Gratisangebot im Internet Qualität und Verfügbarkeit des Fernsehangebots kein Unterschied mehr besteht.

Richtigstellung verlangt

Die Stiftung für Konsumentenschutz forderte die Billag auf, den nächsten Gebührenrechnungen eine Richtigstellung beizulegen. Dieser Aufforderung will die Billag nachkommen, wie sie am Donnerstag mitteilte. Weiter hielt das Unternehmen fest, dass das kritisierte Informationsblatt vom BAKOM gutgeheissen worden sei.


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