Die Finanzierung der Sendung "Traumjob" durch das Schweizer Fernsehen ist aufsichtsrechtlich nicht zu beanstanden. Ob der Lohn des "Traumjob"-Gewinners vom Schweizer Fernsehen bezahlt wurde, ist für die Finanzaufsicht keine relevante Frage, wie das UVEK zum Abschluss der Untersuchung mitteilt. Wirtschaftlich gesehen habe das Schweizer Fernsehen diesen Lohn aber finanziert.
Nachdem die Abgeltung der Leistungen von Herrn Jürg Marquard und seiner Firmen im Zusammenhang mit der Sendung "Traumjob in der Öffentlichkeit zu Diskussionen Anlass gegeben hatte, leitete das UVEK im Oktober 2005 eine Untersuchung betreffend die Finanzierung der Sendung "Traumjob" ein.
Gestützt auf das geltende Radio- und Fernsehgesetz und ihre Konzession muss die SRG SSR ihren Betrieb wirtschaftlich führen und die ihr zustehenden Empfangsgebühren bestimmungsgemäss verwenden. Das UVEK ist zuständig für die Aufsicht über die Einhaltung dieser Vorgaben durch die SRG SSR. Im Rahmen dieser Finanzaufsicht wurde untersucht, ob die vom Schweizer Fernsehen an Jürg Marquard für die Sendung "Traumjob" ausgerichteten Spesen und Entschädigungen die erwähnten Pflichten verletzen könnten.
Aus den eingereichten Dokumenten und der Stellungnahme der SRG SSR geht gemäss UVEK hervor, dass sich die Kosten für die Sendereihe "Traumjob in einer adäquaten und ähnlichen Grössenordnung bewegten, wie dies in der Vergangenheit auch für andere vergleichbare eigenproduzierte Unterhaltungssendungen der Fall war. Ein aufsichtsrechtliches Einschreiten durch das UVEK rechtfertige sich unter diesen Voraussetzungen nicht.

