In aller Regel stellt die Bekanntgabe der Eigentümer von 80 Prozent des Aktienkapitals eine ausreichende "Transparenz über die Besitzverhältnisse" her. Dies gilt jedenfalls so lange, als die unbekannten 20 Prozent des Aktionariats nicht indirekt versuchen, auf eine bestimmte Publikation oder deren redaktionelle Linie kraft ihrer Eigentümerstellung Druck auszuüben. Zu diesen Schlussfolgerungen ist der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme gelangt.
Im Februar 2002 übernahm die Bank Swissfirst das Aktienkapital der Jean Frey AG, von wo aus die Aktien ausserbörslich einer Reihe von Käufern zugeteilt wurden. 80 Prozent der Käufer gab Swissfirst bekannt; für die restlichen 20 Prozent erfolgte keine Offenlegung. Dieser Aktienanteil befinde sich im Dispobestand und sei im Aktienbuch nicht eingetragen. Ein ehemaliger freier Mitarbeiter der Weltwoche rügte daraufhin eine Verletzung des berufsethischen Transparenzgebots, wonach über die Besitzverhältnisse an Medienunternehmen gegenüber den Medienschaffenden und der Öffentlichkeit Transparenz herzustellen ist.

