24.11.2015

SRF

Gericht verlangt Unterlagen zum Fall des Urner Barbetreibers

Die "Rundschau" sieht keinen Grund zur Kooperation mit der Urner Justiz.
SRF: Gericht verlangt Unterlagen zum Fall des Urner Barbetreibers

Im Verfahren gegen einen wegen zwei Tötungsdelikten angeklagten Barbetreiber gibt die SRF-Sendung "Rundschau" dem Urner Obergericht keine Unterlagen heraus. SRF begründet dies in einer Mitteilung vom Dienstag mit dem Redaktionsgeheimnis.

Der Barbetreiber wird von der Urner Staatsanwaltschaft beschuldigt, gegen einen Gast geschossen zu haben und einen Killer auf seine damalige Frau angesetzt zu haben. Der Gast blieb unverletzt, die Gattin wurde schwer verletzt.

Forderung verletzt Redaktionsgeheimnis

Die "Rundschau" hatte mehrmals über das nicht pannenfreie Verfahren berichtet. Das Obergericht verlangte von der Redaktion der Sendung, dass sie ihre Unterlagen, die sie zum Gast und zum rechtmässig verurteilten Auftragsschützen hat, vollständig herausgibt. Es begründet die Forderung damit, dass es sich bei der laufenden Urteilsberatung ein möglichst vollständiges Bild vom Sachverhalt machen müsse.

SRF lehnt die Herausgabe der Unterlagen ab. Die Forderung des Obergerichtes verletze das verfassungsmässig garantierte Redaktionsgeheimnis. Die Unterlagen seien für die Wahrheitsfindung des Gerichtes nicht erforderlich.

Die "Rundschau" sei nicht dazu da, versäumte Untersuchungshandlungen zu vervollständigen. Es bleibe den Gerichtsbehörden überlassen, Verdächtige einzuvernehmen und Akten auf dem amtlichen Weg einzufordern. Das Ansinnen des Obergerichtes widerspreche dem verfassungsrechtlichen, gesetzlichen und konzessionsrechtlichen Auftrag von SRF.

Das Urner Obergericht hat bis am Dienstag von SRF noch keine offizielle Eingabe erhalten, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage sagte. Das Gericht habe die Medienmitteilung aber zur Kenntnis genommen und lasse sie in die Beratungen einfliessen, sagte die Sprecherin.

Unauffindbarer Zeuge

Die "Rundschau" hatte im Oktober während der Verhandlung vor dem Obergericht publik gemacht, dass der Gast, auf den der Barbetreiber geschossen haben soll, mittlerweile in Frankreich verstorben sei. Der Gast, der als wichtiger Zeuge erneut hätte befragt werden sollen, war für die Urner Justiz offiziell unauffindbar. Der Verteidiger warf der Staatsanwaltschaft vor, mit möglicherweise widerrechtlichen Mitteln eine erneute Befragung des Zeugen verhindert zu haben.

Die "Rundschau" hatte zudem ein Interview mit dem Mann ausgestrahlt, der als Auftragsschütze verurteilt worden ist. Im Interview sagte er, dass der Barbetreiber unschuldig und Opfer eines Komplottes sei und dass ein dritter Mann auf die Frau geschossen habe. Der Name des dritten Mannes wurde im Bericht nicht publik gemacht. (sda)

Bild: Screenshot SRF



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