Eine grosse Signalwirkung erwarten die deutschen Zeitungsverleger und Zeitschriftenverleger von der bevorstehenden Verhandlung des Europäischen Gerichtshofs am 6. Dezember in Luxemburg über die Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen das von der EU verhängte Tabakwerbeverbot. "Es geht nicht um Tabak, es geht um viel mehr als betroffene Wirtschaftsinteressen, es geht um die Achtung der kulturellen Vielfalt in einem vereinten Europa", sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Dietmar Wolff, heute in Berlin. Sollte der Europäische Gerichtshof der Klage der Bundesrepublik nicht folgen, befürchtet er mehr künftige Eingriffe der EU in nationale Zuständigkeiten Tür und Tor geöffnet.
Die Verlegerverbände machten deutlich, dass Presseprodukte nationale Kulturgüter seien, die vorwiegend auch national vertrieben würden. Deshalb sei es absurd, wenn die EU-Kommission bei Zeitungen und Zeitschriften von grenzübergreifenden Wirtschaftsgütern spreche, um damit zu legitimieren, die Medien ans Gängelband zu nehmen. Hervorgehoben wird, dass von dem EuGH-Urteil abhänge, ob auch die Freiheit der Berichterstattung gefährdet würde. In Frankreich seien bereits Strafen gegen Zeitungen verhängt worden, weil diese bei der Motorsportberichterstattung Fotos von Rennwagen mit erkennbaren Tabakmarken abgebildet hatten.

