Der Verwaltungsrat der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) hat die Verhandlungen mit der Redaktionskommission nach vier Runden am Montag für gescheitert erklärt. Die Verwaltungsratsdelegation hatte bereits am Freitag die Einigungsstelle des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) angerufen (persoenlich.com berichtete).
Auch beim vierten Gesprächstermin seien unterschiedliche Vorstellungen über die Ausgestaltung des Sozialplans geblieben, teilte die Verwaltungsratsdelegation am Montag mit. Es sei ein «grosszügiger» Sozialplan bereitgestellt worden, welcher in den Verhandlungen noch einmal aufgebessert worden sei. Dieser betrage nun 2,5 Millionen Franken - zudem sei ein mit 100'000 Franken dotierter Härtefallfonds in Aussicht gestellt worden.
Die Reko anerkennt laut Mitteilung der Gewerkschaften Impressum und Syndcom, dass es auch ein Entgegenkommen vom Verwaltungsrat gab. Dies betrifft unter anderem den Härtefallfonds. In die 2,5 Millionen Franken rechne die SDA-Direktion allerdings Kosten in Form von Lohnfortzahlungen dafür ein, dass manchen Mitarbeitern noch nicht gekündigt werden konnte, etwa aufgrund von Krankheit. Diese Kosten, welche dem Arbeitgeber aufgrund der Gesetze entstehen können laut der Reko und nicht zum Sozialplan gezählt werden.
Wie Syndicom und Impressum zudem festhalten, sind die Verhandlungen vom Verwaltungsrat einseitig abgebrochen und für gescheitert erklärt worden. Die Redaktionsdelegation hätte nach eigener Aussage aber durchaus noch weiterverhandelt. Nun soll die Einigungsstelle des Seco eine Einigung in dieser Frage erreichen. Eine Stellungnahme der Redaktion müsse nun noch in einer Versammlung ausgearbeitet werden.
Stopp bei Abbaumassnahmen
Die Delegation der Redaktion hält die externe, einseitig angerufene Vermittlung zwar grundsätzlich für «prüfenswert», allerdings unter der Voraussetzung, dass alle Abbaumassnahmen sistiert werden, wie Syndicom und Impressum mitteilten. Eine Vermittlung sei nur dann zielführend, wenn die Geschäftsführung keine vollendeten Tatsachen schaffe, so die Gewerkschaften.
Die Hauptforderungen der Redaktion bestehe weiterhin aus fünf Punkten. Dazu zählt unter anderem, die Abbaumassnahmen zu reduzieren und alle Kündigungen zu sistieren, bis eine redaktionelle Strategie vorliegt.
Friedenspflicht während Schlichtung
Falls eine Schlichtung durchgeführt werden soll, wäre die eidgenössische Einigungsstelle für die Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten (EES) damit beauftragt. Während das Einigungs- oder Schiedsverfahren läuft, besteht laut Bundesgesetz eine Friedenspflicht. Diese beginnt, sobald die Einigungs- oder Schiedsstelle eingesetzt wurde und dauert mindestens 45 Tage. In dieser Zeit ist beispielsweise ein Streik untersagt. Vor Einsetzung der Schiedsstelle sind Arbeitskämpfe allerdings noch möglich.
Die eidgenössische Einigungsstelle kann entweder als eigentliche Einigungs- beziehungsweise Schlichtungsstelle oder - nur im Einverständnis von beiden Parteien - als Schiedsstelle eingesetzt werden. Als Schiedsstelle kann sie ein für alle Parteien verbindliches Urteil fällen.
Die Geschäftsleitung der SDA hatte im Januar bekanntgegeben, 35,6 von 150 Vollzeitstellen abbauen zu wollen. Nachdem ein kurzer Warnstreik aus Sicht der Beschäftigten keine Fortschritte brachte, trat die Redaktion am 30. Januar in einen unbefristeten Streik, der am 2. Februar zugunsten von Verhandlungen mit dem Verwaltungsrat suspendiert wurde (persoenlich.com berichtete). (sda/wid)

