23.03.2022

CH Media

Gewinn um die Hälfte gesteigert

Das Medienunternehmen hat den Gewinn 2021 im Vergleich zum Vorjahr auf 34,8 Millionen Franken gesteigert. Der Umsatz des Unternehmens mit Zeitungen sowie TV- und Radiostationen sank um 3 Prozent auf 415,7 Millionen Franken.
CH Media: Gewinn um die Hälfte gesteigert
CH Media erreicht im zweiten Corona-Jahr eine deutliche Ergebnissteigerung. (Bild: Keystone/Christian Beutler)

Dank des strikten Sparprogramms, der Nutzung von Synergien und einer Erholung des Werbemarktes im zweiten Halbjahr habe das operative Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesteigert werden können, teilte CH Media am Mittwoch mit. Zum Medienunternehmen gehören unter anderem Aargauer Zeitung, Luzerner Zeitung sowie Radio- und TV-Sender wie 3+ und TeleZüri.

Das Unternehmen rechnet für das laufende erste Halbjahr mit einer weiterhin angespannten Situation. Die deutlichen Preissteigerungen im Papier- und Strommarkt wirkten sich belastend aus, hiess es.

Keine Dividende wegen Staatshilfe

CH Media und verbundene Unternehmungen erhielten 2021 wegen der Coronapandemie 4,5 Millionen Franken an Mediennothilfe Radio/TV. Das Medienunternehmen wird daher für das Geschäftsjahr 2021 keine Dividende ausschütten.

Es bezahlte für das Vorjahr 1,7 Millionen Franken Mediennothilfe an den Staat zurück. Nach früheren Angaben hatte das Unternehmen insgesamt 6,9 Millionen Franken erhalten.

«Es freut mich, dass wir uns im zweiten Corona-Krisenjahr erneut besser geschlagen haben als ursprünglich erwartet», wird Axel Wüstmann, CEO von CH Media, in der Mitteilung zitiert. «Entscheidend waren wie schon im Vorjahr insbesondere unsere Sparanstrengungen, die Synergien aus dem Joint Venture, die weiterhin deutlich über Plan liegen sowie eine positive Entwicklung des Werbemarkts und der wichtigsten Projekte im zweiten Halbjahr.»

CH Media war im Herbst 2018 als Joint Venture der NZZ-Mediengruppe und der AZ Medien entstanden. (sda/cbe)


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KOMMENTARE

Jörg Arnold
24.03.2022 07:48 Uhr
Erfolgt jetzt die vollständige Rückzahlung der „Mediennothilfe“?
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