11.01.2006

Frankreich

Informantenschutz soll in Presserecht verankert werden

Recht zum Schutz der Quellen.

Journalisten und ihre Mitarbeiter sollen in Frankreich ein verbrieftes Recht zum Schutz ihrer Quellen erhalten. Wie Justizminister Pascal Clément ankündigte, soll das Recht auf Zeugnisverweigerung zum Informantenschutz im Pressegesetz verankert werden.

Nur in Ausnahmefällen und bei sehr schweren Verstössen dürfe es Ausnahmen von dieser Regel geben. Für Hausdurchsuchungen bei Journalisten sollen zudem künftig dieselben Regeln wie in Redaktionen gelten.

So können Journalisten künftig einen Richter einschalten, wenn Durchsuchungen und Beschlagnahmen ihrer Einschätzung nach den Quellenschutz unverhältnismässig beeinträchtigen. Die neuen Bestimmungen würden in das Gesetz von 1881 über die Pressefreiheit eingefügt, sagte der Minister.

Informantenschutz gilt nicht erst seit der Watergate-Affäre, die mithilfe der jahrzehntelang geheim gehaltenen US-Quelle "Deep throat" aufgedeckt worden war, weltweit als eine der Säulen der Pressefreiheit.

In den vergangenen Monaten sorgten mehrere Fälle für Aufsehen, in denen Journalisten ihre Quellen nicht preisgeben wollten und dadurch in Konflikt mit den Behörden kamen. In den USA verbrachte die Journalistin Judith Miller drei Monate in Beugehaft, um einen hochrangigen Kontaktmann in der US-Regierung zu schützen.


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