Das 124-jährige Schweizerische Handelsamtsblatt (SHAB) tritt ins elektronische Zeitalter. Die SHAB-Ausgaben können ab dem 1. März im Internet unter www.shab.ch kostenlos abgerufen werden. Das mühsame Durchkämmen des Blattes entfällt.
Der Bundesrat hat am Mittwoch die SHAB-Verordnung totalrevidiert. Wichtigste Neuerung ist die Einführung der zertifizierten elektronischen Signatur, welche die Authentizität der rechtsverbindlichen Daten auf der Internetplattform des SHAB garantiert.
Mit der Revision will der Bundesrat dem veränderten Verhalten von Privaten, Wirtschaft und Staat bei der Informationsbeschaffung Rechnung tragen und das E-Government in der Schweiz fördern. Gleichzeitig wird einem Wunsch der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) entsprochen.
Der automatisierte Abgleich der Firmendaten mit den elektronischen SHAB-Publikationen führe bei den Unternehmen zu einer signifikanten administrativen Entlastung, schreibt das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD). Die Druckversion bleibt bestehen, ist aber kostenpflichtig.

