20.09.2005

Presserat

Journalisten dürfen biographische Angaben nicht verkürzen

Beschwerde gegen baz teilweise gutgeheissen.

Journalisten dürfen relevante biographische Angaben nicht verkürzen. Der Schweizer Presserat hat deshalb eine Beschwerde gegen das Porträt eines ehemaligen Teilnehmers des Russland-Feldzugs in der Basler Zeitung teilweise gutgeheisssen.

Im Vorfeld des Basler Stadtlaufs hatte ein Sportjournalist der Basler Zeitung (BaZ) in der Ausgabe vom 13. November 2004 den ältesten angemeldeten Teilnehmer, einen Deutschen mit Jahrgang 1915, porträtiert. Dieser hatte am Russland-Feldzug teilgenommen und war dort einem SS-Kommando unterstellt gewesen.

Der Text erwähnt dieses Faktum kurz. Der Porträtierte wird mit den Worten zitiert, er sei in den 2. Weltkrieg gezogen, "um gegen den Bolschewismus zu kämpfen", wie der Presserat am Dienstag in seiner Stellungnahme zu einer Beschwerde zum Artikel schreibt.

Der Beschwerdeführer, ein BaZ-Leser, hatte sich nach der Publikation an die Redaktion gewandt. Er bezeichnete den Artikel in einem nicht publizierten Leserbrief als "ein einziges Ärgernis". Es sei "in höchstem Mass obszön", dass ein solcher Mann am Stadtlauf teilnehmen dürfe. Von den Organisatoren des Stadtlaufs forderte er den Ausschluss des Deutschen.

Im darauffolgenden Mailverkehr zwischen dem BaZ-Leser, der Redaktion und dem Autor des Artikels beharrte ersterer auf der Publikation seines Leserbriefs. Die Redaktion lehnte dies mit Hinweis auf "unbewiesene" schwere Vorwürfe ab.

Der Autor des Artikels antwortete dem Leser, er habe sich mit dem Deutschen vor allem über dessen Läuferkarriere unterhalten. Dessen Biographie, die ihm der Deutsche ausführlich erzählt habe, habe er bis auf einen Satz weggelassen, weil sie zu vielen Missverständnissen führen könne.

Von der Startliste gestrichen

In einem weiteren Artikel vom 27. November thematisierte der BaZ- Autor aus konkretem Anlass die Vita des Deutschen. Zwei Tage zuvor hatten die Organisatoren des Stadtlaufs den Deutschen von der Startliste gestrichen.

In weiteren E-Mails an die Redaktion rügte der BaZ-Leser daraufhin Falschinformationen in diesem Artikel. Die BaZ publizierte daraufhin am 2. Dezember eine Berichtigung einer Aussage von Samuel Althof, dem Sprecher der «Aktion Kinder des Holocausts».

Keine Verkürzungen

Am 3. Februar 2005 schliesslich wandte sich der BaZ-Leser mit einer Beschwerde an den Presserat. Dieser gab dem Beschwerdeführer nun teilweise recht.

Wenn in einem Bericht gesellschaftspolitisch relevante biographische Angaben gemacht würden, sei darauf zu achten, dass dies nicht allzu verkürzend oder beschönigend geschehe, begründet der Presserat seinen Entscheid.


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen