Nicht nur hierzulande steht derzeit der Umgang mit anonymen Quellen zur Debatte. In den USA müssen zwei US-Journalisten sich auf eine Haftstrafe von bis zu 18 Monaten einrichten, weil sie ihre vertraulichen Quellen nicht vor Gericht preisgeben wollten. Dies vermeldet die Agentur dpa. Der Oberste Gerichtshof der USA lehnte am Montag in Washington eine Anhörung der beiden Journalisten Judith Miller von der "New York Times" und Matthew Cooper vom Nachrichtenmagazin "Time" ab. Noch in dieser Woche soll nun ein Bundesgericht in Washington entscheiden, wann und wo beide Reporter ihre Haft antreten müssen.
Der Fall geht auf die Veröffentlichung des Namens einer Mitarbeiterin des US- Geheimdienstes CIA durch einen anderen Journalisten im Juli 2003 zurück. Daraufhin setzte das Justizministerium einen Sonderstaatsanwalt ein, um die undichte Stelle zu ermitteln. Nach einem Gesetz von 1982 ist es Regierungsmitarbeitern untersagt, die Identität von Geheimagenten preiszugeben.

