Das Kantonsgericht Luzern muss entscheiden, ob eine Journalistin Hausfriedensbruch begangen hat, als sie für eine Recherche ein besetztes Haus betrat. Während die Beschuldigte bei einem Schuldspruch die Medienfreiheit in Gefahr sieht, befürchtet die Hausbesitzerin bei einem Freispruch eine Aushöhlung der Eigentumsrechte.
Zu welchem Schluss das Kantonsgericht, vor dem am Montag der rund zweistündige Berufungsprozess stattgefunden hat, kommt, wird es zu einem späteren Zeitpunkt mündlich eröffnen. Das Bezirksgericht hatte im Juni 2019 die Journalistin wegen Hausfriedensbruch zu einer Busse von 500 Franken verurteilt (persoenlich.com berichtete).
Im April 2016 hatte die Gruppe «Gundula» ein leerstehendes Haus an der Luzerner Obergrundstrasse besetzt. Die 1891 erbaute und als erhaltenswert eingestufte Villa, die der Bodum Invest AG gehört, stand bereits seit längerer Zeit leer.
Tor war offen
Die Journalistin Jana Avanzini arbeitete damals für die Online-Plattform Zentralplus. Sie habe das besetzte Grundstück über ein offenes Gittertor und das Haus über eine offene Tür betreten, sagte sie vor dem Kantonsgericht. Sie habe eine Reportage schreiben wollen, um zu zeigen, was in dem Haus vorgehe und wie es dort aussehe, denn es habe unterschiedliche Aussagen dazu gegeben.
Umstritten war namentlich der Zustand der Villa. Der Eigentümerin wurde vorgeworfen, sie lasse das Haus verfallen, um es abreissen zu können.
Sie habe gewusst, dass Verhandlungen über eine Zwischennutzung gescheitert seien, und dass die Besetzung vor einem Ende stehe, sagte die Journalistin vor Gericht. Sie habe sich aber keine Gedanken dazu gemacht, ob sie sich mit dem Betreten des Hauses strafbar mache.
Über ein Politikum berichtet
Ihre Mandantin sei einzig als Journalistin auf das Grundstück gegangen, betonte die Verteidigerin der Beschuldigten. Die Hausbesetzung sei ein Politikum und somit von öffentlichem Interesse gewesen. Schliesslich sei es auch um Missstände gegangen.
Die Verteidigerin führte aus, ihre Mandantin habe den Eindruck gehabt, dass die Besetzung vom Eigentümer geduldet werde. Weil sie sich nicht bewusst gewesen sei, dass ein Delikt vorliegen könnte, habe sie auch nicht vorsätzlich gehandelt. Die Journalistin sei somit freizusprechen.
Die Verteidigerin sagte, der vor Gericht gebrachte Fall habe weniger als Bagatellcharakter. Es gehe aber auch um die grundsätzliche Frage der Medienfreiheit und den Schutz der Recherche. Sie warf der Grundeigentümerin vor, sich vor allem am Inhalt des Berichts ihrer Mandantin zu stören und an der Journalistin ein Exempel statuieren zu wollen.
Der Augenschein vor Ort und damit das Betreten des besetzen Grundstücks sei ein angemessenes Mittel gewesen, um objektiv über die Besetzung zu berichten, sagte die Anwältin. Das Hausrecht der Eigentümerin sei nur minimal tangiert worden.
Keine Sonderrecht
Der Anwalt der Hausbesitzerin sah dies anders. Er forderte eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs und eine bedingte Strafe von mindestens 20 Tagessätzen sowie eine Busse. Die Beschuldigte könne für sich keine Sonderrechte in Anspruch nehmen, sagte er. Sie hätte auch auf einem anderen Weg zur Besetzung recherchieren können.
Der Anwalt warf der Journalistin vor, ihren Fall mit Hilfe von Zentralplus aufzubauschen. Ein bisschen mehr Selbstkritik wäre angebracht, sagte er. Er bezeichnete die Reportage aus dem besetzten Haus als «Erlebnisbericht» ohne jede Enthüllung. Wichtige Informationen für die Öffentlichkeit habe dieser nicht enthalten. Dies rechtfertige es somit nicht, die Eigentumsrechte zu verletzen.
Der Anwalt der Grundeigentümerin sagte auch, dass diese die Besetzung nie geduldet habe. Er rief das Gericht dazu auf, ja nicht die Eigentumsrechte auszuhöhlen. Es sei am Eigentümer zu entscheiden, wer sich auf seinem Grundstück aufhalten dürfe. (sda/wid/lol)
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10.03.2020 10:11 Uhr

