23.03.2010

Bern

Kanton soll für Publikationen in Amtsanzeigern zahlen

Grosser Rat bleibt bei seiner Meinung.

Auch der Kanton und die Landeskirchen sollen künftig ihre Publikationen in den Amtsanzeigern bezahlen. Der Grosse Rat hat bei der Revision des Gemeindegesetzes der Regierung, die ihre Publikationen weiterhin gratis erscheinen lassen wollte, nicht nachgegeben. Auch die Drohung von Justizdirektor Christoph Neuhaus, der Kanton werde sich eventuell auf das Amtsblatt beschränken, konnte dies nicht verhindern.

Falls sich die Regierung zu diesem Schritt entschiede, würde die umfassende Information der Öffentlichkeit leiden. Die Abwanderung ins Internet sei keine Lösung, weil nicht alle Zugang hätten. Neuhaus' Appell nützte nichts: Das Parlament beschloss die Zahlungspflicht des Kantons mit 94:30 Stimmen. Wie schon bei der ersten Lesung beschlossen, soll es auch künftig keine redaktionell aufbereiteten, meinungsbildenden Textbeiträge und Kommentare in Anzeigern geben. Ausdrücklich verboten bleiben zudem Inserate, welche die öffentliche Ruhe und Ordnung gefährden, unsittlich oder diskriminierend sind. Für Beilagen sollen die gleichen Bedingungen gelten wie für den nichtamtlichen Teil des Anzeigers.

Die Regierung hatte ursprünglich eine wesentlich weiter gehende Öffnung mit redaktionellen Beiträgen vorgesehen, war aber bereits in erster Lesung unterlegen. Das Parlament will die heutige Praxis beibehalten, wonach im nichtamtlichen Teil zum Beispiel Kreuzworträtsel, Sudokus oder - als Beilage - Kulturagenden möglich sein sollen. Für die Gemeindebehörden sollen Textbeiträge im Rahmen ihres Informationsauftrags zulässig sein.

Zur Sprache kam auch die Konkurrenz, welche die Anzeiger mit ihrer Monopolstellung gegenüber den bezahlten Tageszeitungen darstellen. Mit den geltenden Beschränkungen sei diese Konkurrenz verkraftbar, befand die Mehrheit. Wesentlich einschneidender wirkten sich für die abonnierten Zeitungen die Gratisblätter aus. Hier konkurrenzierten sich die Verlage gleich selber, da sie oft beides herausgäben. Das Gesetz ist noch nicht fertig beraten; die Schlussabstimmung findet am Mittwoch statt. (sda)


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