Die Kosten für ein Zeitungsabonnement können auch in Zukunft im Thurgau nicht von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Der Grosse Rat hat am Mittwoch mit 93 zu 10 Stimmen eine entsprechende Motion von Andrea Vonlanthen (SVP) abgelehnt. Der Motionär plädierte mit dem Steuerabzug für eine indirekte Presseförderung und für eine bessere Information der Bürgerinnen und Bürger. Unterstützung für sein Anliegen fand er jedoch nur bei einer Minderheit aus der CVP-GLP-Fraktion. Die Fraktionssprecher aller Parteien sprachen sich dagegen aus.
In ihrer Antwort auf die Motion hatte bereits die Regierung diese abgelehnt, weil das Steuerharmonisierungs-Gesetz des Bundes dies verbiete. Ausserdem seien die Probleme der Zeitungsverlage nicht durch Steuerabzüge ihrer Abonnenten in Höhe weniger Franken zu lösen. Nicht-Leser seien damit kaum für ein Zeitungsabonnement zu gewinnen. (sda)

