Das Bundeskartellamt hat am Montag Einzelheiten bekannt gegeben, warum es den geplanten Zusammenschluss der Axel Springer AG mit der ProSiebenSat.1 Media AG "nach bisheriger Einschätzung" für nicht genehmigungsfähig hält, wie Die Welt berichtet. Kartellamtspräsident Ulf Böge erklärte, auf dem Fernsehwerbemarkt, dem Lesermarkt für Strassenverkaufszeitungen sowie dem bundesweiten Anzeigenmarkt für Zeitungen würde die Fusion "zu einer nach dem Kartellrecht nicht genehmigungsfähigen Marktmacht führen".
Auf dem Fernsehwerbemarkt verfügten ProSiebenSat.1 und die zu Bertelsmann gehörende RTL-Gruppe mit einem seit Jahren konstanten Marktanteil von rund 80 Prozent über eine gemeinsame marktbeherrschende Position, ein "Duopol" ohne wesentlichen Wettbewerb durch Aussenseiter. Mit dem Zusammenschluss käme es zu einer weiteren Angleichung der unternehmensbezogenen Strukturmerkmale beider Konglomerate auf den benachbarten Zeitungs- und Zeitschriftenmärkten sowie zu einer Reihe von Verflechtungen zwischen Springer/ProSiebenSat.1 und Bertelsmann, erwartet die Behörde. Dies würde zu einer weiteren Absicherung und damit Verstärkung des Duopols führen.
Auf dem bundesweiten Lesermarkt für Strassenverkaufszeitungen würde der Zusammenschluss zu einer Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung von Springer führen, lautet die vorläufige Einschätzung der Bonner Wettbewerbshüter. Der Verlag habe dort mit "Bild" einen Marktanteil von etwa 80 Prozent. Mit dem Zusammenschluss könne diese Stellung durch werbliche und redaktionelle medienübergreifende Unterstützung weiter abgesichert und damit verstärkt werden. Eine Verstärkung drohe auch auf dem bundesweiten Anzeigenmarkt für Zeitungen.

