29.03.2009

SF

Katja Stauber siegt vor Gericht

Maulkorb für Tierschützer Erwin Kessler.

SF-Moderatorin Katja Stauber gewinnt vor Gericht: Der Tierschützer Erwin Kessler hatte die Tagesschau-Moderatorin mit Botox-Präparaten und Tierquälerei in Zusammenhang gebracht. Das am Freitag eröffnete Verdikt des Zürcher Obergerichts ist im Rahmen einer vorsorglichen Massnahme klar: Dem Thurgauer wurde untersagt, Äusserungen über Katja Stauber zu veröffentlichen, die in Zusammenhang mit Tierquälerei oder Botox-Präparaten stehen.

Auf seiner Homepage hatte Kessler im letzten Herbst mehrere Berichte über Stauber verbreitet, in denen er sie als Egozentrikerin bezeichnete und ihr das Spritzen von Botox anlastete. Zudem schrieb Kessler, dass dieses "Tierquäler-Produkt" unter besonderer Grausamkeit hergestellt werde. Das Obergericht bezeichnete das Urteil gegen Kessler als weitgehenden Eingriff in die Meinungsäusserungsfreiheit. Allerdings sei dieser Schritt durch die ernsthafte Befürchtung weiterer Persönlichkeitsverletzungen gerechtfertigt, ist dem schriftlich begründeten Entscheid zu entnehmen. (Quelle: "Sonntag", Newsnetz)


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