Das Werbeverbot für Alkoholika gilt nicht nur für die SRG, sondern wird neu auch auf die privaten nationalen oder sprachregionalen TV-Stationen und auf die ausländischen Werbefenster ausgedehnt. Damit können nur die Lokalradios und die Lokal-TV-Stationen für Bier, Wein und Most werben.
Ein Sponsoringverbot für die Radios, das der SRG einen Einnahmenverlust von 15 Millionen gebracht hätte, lehnte der Nationalrat mit 105 zu 54 Stimmen ab. Der Bundesrat kann aber das Sponsoring in den Radio- und Fernsehprogrammen einschränken. Vollmer rügte, dass Werbung und Sponsoring zu oft vermischt würden.
Auf Lex Russi beharrt
Mit 87 zu 68 Stimmen beharrte der Nationalrat auf der "Lex Russi". Der Auftritt in Werbesendungen soll regelmässigen Programm- Mitarbeitern untersagt sein. Bernhard Russi dürfte nicht mehr Skirennen kommentieren und für eine Automarke werben. Für lokale und regionale Veranstalter sind Ausnahmen möglich.

