Die NZZ am Sonntag muss die Namen ihrer Informanten nicht nennen, die im Zusammenhang mit eienm tödlichen Fehler bei einer Herztransplantation im Frühling 2004 in Zürich schwere Vorwürfe an den damaligen Klinikleiter Marko Turina erhoben.
Die Anklagekammer des Zürcher Obergerichts hat einen Antrag der Staatsanwaltschaft abgewiesen, wonach der Quellenschutz in diesem Fall aufzuheben sei. Der Entscheid wurde am Montagnachmittag publiziert.
Die NZZamSonntag nahm den am Montag publizierten Beschluss der Anklagekammer des Zürcher Obergerichts "mit Befriedigung" auf. In einer Mitteilung hält Felix E. Müller, Chefredaktor der NZZamSonntag, "mit Genugtuung" fest, dass das Obergericht im Artikel seiner Zeitung über Turina "keine konkreten Behauptungen, geschweige denn Belege" für eine strafrechtliche Verantwortung des Chefchirurgen gefunden habe.
Der Schweizer Presserat begrüsst den juristischen Entscheid. Die Anklagekammer habe eine detaillierte Güterabwägung vorgenommen, so das Urteil des Gremiums. Zwar hebe das Strafgesetzbuch das Zeugnisverweigerungsrecht auf, wenn ohne bestimmte Zeugenausssagen gegenüber dem Journalisten ein vorsätzlich begangenes Tötungsdelikt nicht aufgeklärt werden könne. Die Anklagekammer habe aber befunden, der Tatverdacht gegenüber Turina sei nicht schlüssig genug, so der Presserat. Und das verlangte Zeugnis anonymer Informanten des Journalisten scheine nicht geradezu unentbehrlich, zumal der Staatsanwalt noch gar nicht alle Beteiligten befragt habe.

