19.11.2009

UBI

Keine Schleichwerbung bei Live-Übertragung

Beschwerde einstimmig abgewiesen.

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen die Fernsehübertragung der "Davidoff Swiss Indoors" abgewiesen. Die Präsenz der Marke sei weder Schleichwerbung noch verletze sie den rundfunkrechtlichen Jugendschutz, heisst es im Entscheid. Das Tennisturnier in Basel wird jedes Jahr vom Westschweizer Fernsehen TSR direkt übertragen. Die Firma Davidoff, die unter anderem Raucherwaren herstellt, tritt dabei als Sponsor in Erscheinung. Zudem ist der Schriftzug mit der Marke auf verschiedenen Werbeflächen zu sehen.

Gegen die Übertragung am Fernsehen erhob eine Antitabakorganisation Beschwerde an die UBI. Sie rügte, es sei massive Schleichwerbung für Tabakwaren betrieben worden. Überdies sei der Jugendschutz nicht gewährleistet gewesen, weil schädliche Produkte mit beliebten Tennisstars in Verbindung gebracht worden seien. In ihrem am Donnerstag veröffentlichten Entscheid stellt die UBI fest, dass die Reporter "Davidoff" als Titelsponsor nicht erwähnten, sondern jeweils von den "Swiss Indoors" sprachen. Zudem seien die Werbeflächen durch die Kameraführung nicht besonders hervorgehoben worden. Unzulässige Schleichwerbung liege nicht vor.

Die Übertragung der Tennisspiele gefährde auch nicht die körperliche, geistig-seelische oder soziale Entwicklung von Minderjährigen, schreibt die UBI weiter. Jugendliche seien an Konzerten oder grossen Sportanlässen regelmässig mit Werbung für Tabak oder für Alkohol konfrontiert. Offensichtlich seien sie aber nicht das Zielpublikum der Davidoff-Tabaksparte. Die UBI hat die Beschwerde einstimmig abgewiesen. Der Entscheid kann beim Bundesgericht angefochten werden. (sda)


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