Das Zürcher Bezirksgericht hat eine Klage des Online-Portals OnlineReports gegen den Blick abgewiesen, wie OnlineReports in eigener Sache berichtet. Demnach habe das Ringier-Blatt ein Foto ohne Bewilligung kopieren und veröffentlichen dürfen.
Das Gericht gehe in seiner Begründung davon aus, dass das Bild den Urheberrechtsvermerk "zVg" ("zur Verfügung gestellt") trage und somit "zum Abdruck frei ist und von andern Medien verwendet werden darf", heisst es im Bericht weiter. Ob die Publikation eines solchen Bildes im Internet oder in einem Printmedium erfolge, spiele dabei keine Rolle. Eine Verletzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sei deshalb nicht gegeben.

