"Women in Business", das Schweizer Wirtschaftsmagazin für die Frau, ist mit einer Auflage von 25'000 Exemplaren gestartet. Derweil hat ein deutscher Kleinverlag namens Pantheon Media Ltd. bei einem Basler Gericht eine superprovisorische Verfügung erwirkt. Grund: Der Verlag gibt eine Publikation namens "Business and Women" heraus. Der Kläger verlangt 900 Euro, da der Name seiner Zeitschrift dem "Women in Business" zu ähnlich sei. "Da geht es offenbar darum, etwas Geld herauszupressen", sagt BG Press Verleger Dominique Hiltbrunner. Das deutsche Magazin sei weit entfernt vom Inhalt ihrer Publikation, so der Verleger. Dieser Sache sehe er gelassen entgegen.
Anderds sieht es der Kleinverlag Pantheon Media. "Wir sind weit davon entfernt, auf irgendeine Art und Weise Geld herauszupressen - auch haben wir keine 900 Euro verlangt. Es ist sicherlich auch in der Schweiz so, dass im Falle eines Rechtsverstoßes, der Schädiger die Kosten der Rechtsverfolgung des Betroffenen zu tragen hat. Um es kurz zu fassen: Dies ist die Honorarforderung unserer deutschen Kanzlei", sagt Aki Paschopoulos, Verlagsmanager von Pantheon Media.
Der in Köln ansässige Verlag hat die BG Press AG außergerichtlich aufgefordert, die Behauptung, man gebe das erste unabhängige Frauenwirtschaftsmagazin heraus, künftig zu unterlassen und zu widerrufen. "Leider hat man auf diesen Versuch der gütlichen Einigung nicht reagiert. Daraufhin sahen wir uns gezwungen, mittels unserer Baseler Kanzlei "Lenz Caemmerer" eine entsprechende superprovisorische Verfügung zu erwirken. Unwahr ist auch, dass wir uns in der superprovisorischen Verfügung gegen den Titel der Wirtschaftszeitung der BG Press AG gewandt haben", meint Paschopoulos.

