Wie "persoenlich.com berichtete, hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB beim Chefredaktor des Schweizer Fernsehens einen Protestbrief deponiert. Die Arbeitnehmervertreter intervenierten bei Ueli Haldimann, weil sowohl die "Tagesschau" als auch "10vor10" ihrer Ansicht nach die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger "falsch und irreführend" über die Abstimmungsvorlage vom 27. November informiert hätten.
Es sei der Eindruck entstanden, es gehe bei der Abstimmung um ein Ladenöffnungsgesetzt und nicht um eine Änderung des Arbeitsgesetzes. Damit habe sich SF DRS bei einer Abstimmungsvorlage die Position der Referendumsgegner zu eigen gemacht und so die Konzession verletzt.
Nun teilt der SGB mit, dass Ueli Haldimann in einem Antwortbrief auf die Reklamation Fehler in der Berichterstattung zugebe. Haldimann schreibe unter anderem: "Die Tagesschau hat im Sinne einer Vereinfachung in der Grafik und in der Moderation den Begriff Ladenöffnungsgesetz verwendet. Dieser eine Begriff ist nicht sehr glücklich und auch nicht präzis. Streng genommen hätte es, wie Sie zurecht monieren, heissen müssen 'Änderung des Arbeitsgesetzes. ( ) Wir werden uns bei der weiteren Berichterstattung über die Abstimmungsvorlage um eine einwandfreie Begrifflichkeit bemühen.
Der SGB sei aber mit der Informationsleistung von SF DRS zur Abstimmungsvorlage nach wie vor nicht zufrieden. Die Tagesschau habe nur 3 Tage nach dem Brief ihres Chefredaktors bei der Berichterstattung über die Parolenfassung der Grünen Partei bereits wieder von der "Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten und einer Revision des Arbeitsgesetzes gesprochen, "das die Sonntagsverkäufe in Bahnhöfen und Flughäfen ermöglicht.
Irreführende Meldung des SBG
SF DRS hat auf die neuste Mitteilung des SGB reagiert und bezeichnet nun diese als "manipulierend und irreführend. Das Zitat aus Haldimanns Brief sei aus dem Zusammenhang heraus gerissen. Inhaltlich halte SF DRS an seiner Berichterstattung fest. Bei den gerügten Beiträgen sei sehr wohl zum Ausdruck gekommen, um was es bei der Abstimmung gehe.
In einem Brief an Pietro Cavadini, Zentralsekretär des Schweizer Gewerkschaftsbundes, habe Chefredaktor Ueli Haldimann am 26. Oktober 2005 Stellung zu den Vorwürfen des SGB bezogen. Darin habe Haldimann geschrieben, dass bei der Berichterstattung im Sinne einer Vereinfachung in der Grafik und in der Moderation der Begriff Ladenöffnungsgesetz verwendet worden ist. Dieser Begriff sei nicht sehr glücklich und präzis gewählt worden. Haldimann weiter im Brief: "An anderer Stelle im Beitrag im Text der Tagesschau wurde explizit die korrekte Bezeichnung 'Änderung des Arbeitsgesetzes' verwendet.
Weiter werde im Brief das Zitat von André Daguet wiederholt, das er im selben "Tagesschau-Beitrag abgegeben hat: "Es zeigt auch, dass wir in den nächsten Wochen ganz klar zulegen müssen, verständlich machen müssen, worum es eigentlich geht, worüber abgestimmt wird, Ende November: Es geht nicht um Ladenöffnungszeiten an Bahnhöfen, es geht ganz generell um die Ausweitung der Sonntagsarbeit, und das ist zu wenig gut verstanden worden in der Öffentlichkeit.

